
Unzureichender Grünlandschutz
Deutschland ist vom EuGH wegen des unzureichenden Schutzes bestimmter Grünlandtypen verurteilt worden. Laut den Luxemburger Richtern kommt die Bundesrepublik dem Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen, nicht hinreichend nach.
von age erschienen am 18.11.2024Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes bestimmter Gründlandtypen verurteilt. In ihrem Urteilsspruch sind die Luxemburger Richter vergangene Woche der Anklageschrift der Europäischen Kommission in wesentlichen Punkten gefolgt. Im vorliegenden Fall hatte die Brüsseler Behörde der Bundesrepublik vorgeworfen, dem Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter insbesondere Flachland- und Berg-Mähwiesen, nicht hinreichend nachzukommen.
Der EuGH hat nun entschieden, dass sich die genannten Lebensraumtypen in Deutschland in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand befinden. Das hatte die EU-Kommission in dem 2019 eröffneten EU-Vertragsverletzungsverfahren beklagt. Die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen zum Schutz der Biodiversität, hieß es bereits in der 2021 eingereichten Anklage. Hierbei hatte es sich um den vorerst letzten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gehandelt.
„Nicht nachhaltige Agrarpraktiken“
Die Richter urteilten nun, dass Deutschland seiner Verpflichtung nicht nachkomme, einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken. Vielmehr seien diese Lebensraumtypen in den vergangenen Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden. Das Urteil nennt als Gründe hierfür vor allem „nicht nachhaltige Agrarpraktiken“.
Nicht einverstanden zeigte sich der EuGH derweil mit dem Anklagepunkt der EU-Kommission, wonach die Bundesrepublik es versäumt habe, die Daten zu Gebieten mit diesen Lebensraumtypen regelmäßig zu aktualisieren. Dies hatte die Kommission mit der FFH-Richtlinie begründet. Juristisch ist dieses Argument den Richtern zufolge jedoch nicht stichhaltig.
Sollte Deutschland nun nicht zeitnah nachbessern, drohen weitere Konsequenzen. Möglich sind mindestens sechsstellige tägliche Geldstrafen, die von der Kommission vorgeschlagen und durch einen Urteilsspruch des EuGH bestätigt werden müssten.
Steffen Pingen, Fachbereichsleiter Umwelt und Nachhaltigkeit beim Deutschen Bauernverband (DBV), findet es „vollkommen inakzeptabel“, dass die Bundesregierung es nicht vermocht hat, die Verurteilung durch den EuGH abzuwenden. Seiner Auffassung nach hätte man den EuGH und die klageführende EU-Kommission überzeugen müssen, dass es sich nur in einem sehr geringen Umfang um reale Flächenverluste von FFH-Flachlandmähwiesen und FFH-Bergmähwiesen handele. Überdies beruhe der weit überwiegende Teil der vermeintlichen Flächenverluste auf Schätzfehlern sowie einer ungenauen wissenschaftlichen Kartierung und Bestandsaufnahme bei der Festlegung der Gebiete. Für den DBV ist nun wichtig, dass aus dem Urteil keinerlei Konsequenzen für die Landwirte entstehen dürfen, sondern die Daten- und Statistikfehler ausgeräumt werden.
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