Bisher insgesamt 4159 Anträge gestellt
In der ersten Antragsphase zur Förderung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration gingen, seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020, insgesamt 3851 gültige Erstanträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. 308 weitere ferkelerzeugende Betriebe nutzten die Gelegenheit der zweiten Antragsphase, die am 14. September 2020 endete. Betriebe, die ihre Anträge bewilligt und ihre Geräte bereits erworben haben, sollten jetzt ihre Unterlagen bei der BLE einreichen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen.
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Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten.
Frist für Auszahlungendet am 15. Oktober 2020
Sobald Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger den Bewilligungsbescheid von der BLE zur Teilnahme an der Förderung erhalten haben, können sie eines von sieben DLG-zertifizierten Isofluran-Narkosegeräten kaufen. Der Auszahlungsantrag kann direkt im Anschluss unter www.ble.de/ferkelnarkose gestellt werden. Dazu müssen die Rechnung und der zugehörige Zahlungsnachweis online eingereicht werden. Die Frist zum Einsenden der Auszahlungsanträge endet am 15. Oktober 2020, das heißt alle auch schriftlich zu leistenden Unterschriften müssen an diesem Tag bei der BLE eingegangen sein. Wer alle Unterlagen vorliegen hat, sollte sie bereits jetzt einreichen, sodass schnell ausgezahlt werden kann.
Sachkundenachweise erforderlich
Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ferkel ab dem 1. Januar 2021 selbstständig unter Isofluran-Narkose kastrieren wollen, müssen hierfür einen Sachkundenachweis erbringen. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft stellt die Schulungsmöglichkeiten vor: www.praxis-agrar.de/sachkundelehrgang .
Für Rückfragen zu den Isofluran-Narkosegeräten steht die BLE telefonisch unter 0228/6845-3900 oder per E-Mail an ferkelnarkose@ble.de zur Verfügung.
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