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Wassergrundstücke an Flüssen und Bächen

Hochwasserschäden melden

Grundstückbesitzer, die Hochwasserschäden am Gewässer oder Uferabbrüche feststellen, sollten sich an die jeweilige Gemeinde wenden und nicht selbst am Gewässer tätig werden, warnt das Landratsamt Bodenseekreis.

von Landratsamt Bodenseekreis erschienen am 18.06.2024
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Die Hochwasser und Starkregenereignisse im Juni haben viele Bach- und Flussläufe verändert und Schäden an den Ufern verursacht. Grundstückbesitzer, die Hochwasserschäden am Gewässer oder Uferabbrüche feststellen, sollten sich an die jeweilige Gemeinde wenden und nicht selbst am Gewässer tätig werden. Die Gemeinden sind für Gewässer II. Ordnung unterhaltspflichtig und stimmen erforderliche Maßnahmen mit der Wasserbehörde ab. Selbstständig durchgeführte Arbeiten am Ufer und im Gewässer sind in vielen Fällen verboten und werden ohne fachliche Anleitung oftmals nicht korrekt ausgeführt. Das kann zu noch größeren Schäden führen.

Wassergrundstücks-Besitzer/Eigentümer, die Hochwasserschutzmaßnahmen beabsichtigen, können sich durch bei den Landratsämtern am Amt für Wasser- und Bodenschutz beraten lassen. Maßnahmen am Gewässer bedürfen teilweise einer behördlichen Genehmigung.

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