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Afrikanische Schweinepest

Krisenstab berät über Schweinepest

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den „Zentralen Krisenstab Tierseuchen“ einberufen. Hintergrund ist die rasante Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz.

erschienen am 30.07.2024
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Angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den „Zentralen Krisenstab Tierseuchen“ einberufen, um Erkenntnisse zu teilen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium. Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen.

Die ASP wurde in Deutschland erstmals 2020 im Brandenburgischen Schenkendöbern (Landkreis Spree-Neiße) bei einem Wildschwein festgestellt. Seitdem hat sich die Krankheit weiter ausgebreitet. Mittlerweile sind neben Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch in Hessen und Rheinland-Pfalz infizierte Tiere gefunden worden, zuletzt im rheinland-pfälzischen Mainz-Bingen-Kreis (Wildschweine) und im hessischen Landkreis Groß-Gerau (gehaltene Schweine). Allerdings handelt es sich hier um einen anderen Serotyp des Erregers, so dass nicht von einer Verschleppung aus den östlichen Bundesländern nach Hessen auszugehen ist.

Ein betroffener Betrieb bei Stockstadt hält mehr als 1100 Schweine. Der gesamte Bestand wurde aus Gründen der Seuchenbekämpfung getötet. Auch weitere Schweinebestände, allerdings mit wesentlich geringeren Tierzahlen, wurden getötet und weitere tiergesundheitsrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen ergriffen.

Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Die Krankheit überträgt sich direkt von Tier zu Tier, etwa über den Kontakt mit Blut oder den Kadavern von infizierten Tieren. Auch die indirekte Übertragung beispielsweise über verseuchte Gegenstände wie landwirtschaftlich genutzte Geräte, Jagdzubehör, Kleidungsstücke, Schuhe und Futter oder Lebensmittel ist möglich. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP ungefährlich – selbst bei Verzehr von Fleisch- oder Wurstprodukten von infizierten Tieren.

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