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Lebensmittelkennzeichnung

Falsches Fleisch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Ersatzprodukten nicht-tierischen Ursprungs gestärkt.

von age erschienen am 06.11.2024
Auswahl fleischloser Alternativen im Supermarkt. © Silvia Rueß
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Konkret haben die Richter am Freitag Anfang Oktober entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen. Eine Ausnahme gilt demnach nur, wenn auf Ebene der Nationalstaaten eine vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt wurde.

Gäbe es beispielsweise in einem EU-Mitgliedsland eine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für Steaks aus Fleisch, so könnte man durchaus verbieten, dass pflanzliche Produkte, die einem Steak nachempfunden sind, als Steak bezeichnet werden, erläuterte ein EuGH-Sprecher den Sachverhalt gegenüber dem Pressedienst AgraEurope.

Das oberste rechtssprechende Organ der EU war aktiv geworden, nachdem mehrere Kläger, darunter die European Vegetarian Union (EVU) und das Veggi-Unternehmen Beyond Meat gegen ein Dekret der französischen Regierung vorgegangen waren. Diesem Gesetz zufolge sollten Begriffe wie „Steak“ oder „Wurst“ nicht zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden dürfen, die pflanzliche Eiweiße enthalten. Das Dekret sollte unabhängig davon gelten, ob darauf hingewiesen wird, dass es sich um pflanzliche Produkte handelt.

Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass die im Unionsrecht vorgesehene Harmonisierung das Arbeiten mit Schwellenwerten einschränkt. Konkret dürfen Mitgliedstaaten keine Grenzwerte für pflanzliches Eiweiß einführen, unterhalb derer die Abweichung von rechtlich vorgeschriebener Bezeichnungen erlaubt bleibt.

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