
Erweiterung der Zulassung von Banjo
Die Zulassung von BANJO (Wirkstoff: Fluazinam) wurde um Anwendungen erweitert.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 03.03.2025Gegen Botryotinia squamosa an Zwiebelgemüse (Verwendung als Trockenzwiebel) im Freiland darf BANJO bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ab BBCH-Stufe 10 (Keimblätter voll entwickelt; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar) bis zu dreimal im Abstand von 7 bis 10 Tagen gespritzt werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Die Anwendungsbestimmungen sind zu beachten.
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