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Insektizid Nexide

Wideruf ergangen

Es gilt eine Abverkaufsfrist bis Ende Spetember 2025. Die Anwendung bleibt bis Ende September 2026 möglich.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart4 erschienen am 17.03.2025
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 31. März 2025 die Zulassung des Insektizids Nexide (Zul.-Nr.: 025631-00) mit dem Wirkstoff gamma-Cyhalothrin antragsgemäß widerrufen. Nexide hat zugelassene Anwendungen in Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen und Raps. Es gilt eine gesetzliche Abverkaufsfrist bis 30. September 2025 und eine Aufbrauchfrist bis 30. September 2026. Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterungen Cooper (Zul.-Nr.: 025631-60) und Xerxes (Zul.-Nr.: 025631-61) sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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