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Wiedervernetzung von Wildtierlebensräumen

Ein Plan zur Verbindung

Wildtiere sind stets auf festgelegten Pfaden unterwegs. Der Generalwildwegeplan (GWP) stellt hier eine wichtige Basis dar um diese Wege zu berücksichtigen und Wildunfälle zu vermeiden.

von Ministerium Ländlicher Raum erschienen am 12.11.2025
Ein Fuchs klettert unter einem Zaun hindurch. © Jaco van der ende/Shutterstock.com
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Viele Wildtiere sind dämmerungs- und nachtaktiv. Durch die Zeitumstellung im Herbst fällt die Dämmerungsaktivität der Tiere mit dem Pendlerverkehr zusammen, was die Wahrscheinlichkeit für einen Wildunfall erhöht. Nach Zahlen der Deutschen Versicherer findet alle zwei Minuten auf deutschen Straßen ein Wildunfall statt.

Ein wichtiger Baustein um diese Unfälle zu vermeiden ist der Generalwildwegeplan (GWP), der die wissenschaftliche Grundlage für den Verbund von waldgeprägten Wildtierlebensräumen in Baden-Württemberg bildet und der im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sowie im Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes verankert ist.

„Ich appelliere an alle Akteure, den Generalwildwegeplan bei Infrastrukturprojekten intensiv zu berücksichtigen, um die Funktionalität der Wanderkorridore sowohl im Wald als auch im Offenland langfristig zu sichern. Damit kann es uns gelingen, nicht nur Wildunfallzahlen zu senken, sondern auch die Lebensräume von Wildtieren in Baden-Württemberg langfristig zu erhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.

Der Generalwildwegeplan trägt dazu bei, dass die Lebensräume großräumig mobiler Wildtiere, wie Luchs, Wildkatze oder Rothirsch, dauerhaft gesichert und ihre Wanderungen sowie der genetische Austausch zwischen Populationen ermöglicht werden. Davon profitieren wiederum viele Kleintiere und Pflanzen.

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