
Ravensburg erlaubt den Abschuss
Der Landkreis Ravensburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen im Zeitraum vom 16. April bis zum 31. Juli 2025 in bestimmten Gebieten zulässt.
von Landratsamt Ravensburg erschienen am 30.04.2025Saatkrähen unterliegen den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU und sind auch nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Ihre Zahl wächst und in den vergangenen Jahren auch die Schäden, die Saatkrähen in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen. Der Landesbauernverband erfasst seit einigen Jahren alle Schäden und hat auch in einigen Vor-Ort-Terminen mit Vertretern aus Politik und Verwaltung mehrfach darauf hingewiesen. Der Landkreis Ravensburg hat nun reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen, die Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen erlaubt. „Das ist ein wichtiger erster Schritt“, freut sich Dr. Dominik Modrzejewski vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg.
Ziel der Vergrämungsabschüsse ist es, Saatkrähenschwärme durch gezielte Abschüsse einzelner Vögel von den betroffenen landwirtschaftlichen Flächen zu vertreiben. Die Maßnahmen dürfen nur von Jagdausübungsberechtigten oder Inhabern einer Jagderlaubnis durchgeführt werden. Die Ausnahme ist mit weiteren Nebenbestimmungen verbunden, die in den jeweils geltenden Allgemeinverfügungen der Landkreise detailliert aufgeführt sind.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung für den Landkreis Ravensburg umfasst die Gemarkungen Gaisbeuren, Waldsee und Haisterkirch im Gemeindegebiet Bad Waldsee, die Gemeindegebiete Berg, Bergatreute, Fronreute, Fleischwangen, Grünkraut, Leutkirch, Waldburg und Weingarten sowie die Gemarkung Taldorf im Gemeindegebiet Ravensburg. Vogelschutzgebiete sind aus dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung herausgenommen. Betroffene Landwirte außerhalb des Geltungsbereichs werden gebeten, sich an das Bau- und Umweltamt zu wenden. Diese Vorgänge werden weiterhin im Wege einer Einzelfallbetrachtung entschieden.
Auch im Ortenaukreis, im Landkreis Emmendingen und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald benötigen Jäger im Zeitraum vom 16. April 2025 bis zum 31. Juli 2025 keine artenschutzrechtliche Einzelausnahme mehr zum Vergrämungsabschuss von Saatkrähen. Hier gilt beispielsweise als Voraussetzung für einen Vergrämungsabschuss, dass mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld sind und auch nur ein Abschuss bis zur Rückkehr des Saatkrähenschwarms auf der Fläche abgegeben werden darf. Zudem müssen die Jäger jeden Vergrämungsabschuss beim Amt für Umweltschutz noch am selben Tag melden.
Das LTZ Augustenberg hat das Meldeportal für Schäden durch Saat- und Rabenkrähen online geschaltet. Nutzer können sich online registrieren und bekommen im Anschluss einen Link zum Meldeformular zugeschickt. Auf dem Meldeformular werden Name, Datum, Schadstelle, Vogelart und verursachter Schaden, Schadfläche und geschätzte Schadenssumme eingetragen. Das Hochladen von Schadbildern ist optional. Abschließend kann das Meldeformular abgesendet werden. Landwirtinnen und Landwirte sind aufgerufen, das Portal rege zu nutzen, um zu zeigen, dass weitere Maßnahmen im Krähenmanagement dringend notwendig sind.
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