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Mercosur-Abstimmung

Keine Einigung im alten Jahr

Kurz vor der geplanten Entscheidung ist die Abstimmung über das EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten vertagt worden. Ausschlaggebend war eine neue Blockade im Rat.

von Redaktion erschienen am 22.12.2025
Containerschiff im Hamburger Hafen. © Silvia Rueß
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Auf den letzten Metern wurde die Abstimmung über das EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten noch vor Weihnachten verschoben. Ausschlaggebend war, dass sich zuletzt auch Italien jenen Mitgliedstaaten anschloss, die eine Verzögerung der Ratifizierung fordern. Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Griechenland verfügen gemeinsam mit Italien über eine Sperrminorität im Rat und konnten das Vorhaben damit blockieren. Begleitet wurden die politischen Turbulenzen von massiven Bauerndemonstrationen in Brüssel.

Offene Fragen im Agrar-Sektor

Ein neuer Anlauf für die Abstimmung ist nun für Anfang Januar 2026 vorgesehen. Als zentrale Voraussetzung für eine Zustimmung machte Rom deutlich, dass Italien dem Abkommen erst dann zustimmen werde, wenn die offenen Fragen im Bereich der Landwirtschaft zufriedenstellend geklärt seien. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach unterdessen von einem Durchbruch. Aus ihrer Sicht sei mit der Verschiebung der Weg für einen erfolgreichen Abschluss im Januar geebnet. Die verbleibende Zeit wolle die Kommission nutzen, um die letzten offenen Punkte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auszuräumen.

Kritik kam unterdessen vom Vorsitzenden des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange. Er monierte, dass sich Partikularinteressen gegen ein regelbasiertes, faires Miteinander mit verlässlichen Rahmenbedingungen durchgesetzt hätten. Die Landwirtschaft dürfe ihre berechtigte Kritik am EU-Haushaltsentwurf sowie an der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 nicht mit einer aus seiner Sicht unsachlichen Positionierung zum Mercosur-Abkommen vermengen. Zugleich räumte Lange ein, dass die EU stärker für mehr Gerechtigkeit in der landwirtschaftlichen Produktion sorgen müsse. Das Abkommen dürfe jedoch nicht „in Geiselhaft“ genommen werden.

Schutzklauseln für die Landwirtschaft

Unmittelbar vor der Entscheidung, die Abstimmung zu verschieben, hatten sich EU-Rat und Parlament noch auf zusätzliche Schutzklauseln für die Landwirtschaft verständigt. Diese Einigung möglichst günstige Voraussetzungen schaffen und den Weg für eine zeitnahe Abstimmung über das Abkommen ebnen. Demnach müssten Schutzmaßnahmen durch die EU-Kommission ausgelöst werden, wenn die Preise sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse um mindestens 8,0 Prozent sinken und gleichzeitig entweder die Einfuhren aus den Mercosur-Staaten innerhalb der vereinbarten Quote im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt um 8,0 Prozent steigen oder die Importpreise um 8,0 Prozent fallen. Ursprünglich hatte die Kommission eine Schwelle von 10,0 Prozent vorgeschlagen, während das Europäische Parlament auf eine deutlich niedrigere Grenze von 5,0 Prozent gedrängt hatte.

Untersuchungen zu möglichen Marktverwerfungen sollen bei Erzeugnissen, die nicht als sensibel eingestuft sind, innerhalb von maximal sechs Monaten abgeschlossen werden. Für sensible landwirtschaftliche Produkte ist vorgesehen, dass spätestens nach drei Monaten ein Ergebnis vorliegen muss.  Außerdem sollen künftig auch Zitrusfrüchte unter die Schutzklausel fallen.

Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe blieb offen, ob sich Italien auf eine Zustimmung festlegen wird oder ob die EU-Kommission den kritischen Mitgliedstaaten weitere Zugeständnisse machen muss. Im Handelsausschuss des Europaparlaments würde man deutliche Verzögerungen erwarten, sollten sich die Mitgliedsländer nicht mehr unter dänischer Ratspräsidentschaft einigen. Brasiliens Präsident Lula da Silva kokettierte seinerseits mit der Aussage, dass er nicht mehr zu dem Abkommen bereit wäre, sollte man sich nicht zeitnah einigen.

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