
Grünes Licht zur Unterzeichnung
Die Mitgliedstaaten haben am Freitag für das Handelsabkommen zwischen den Mercosur-Staaten und der EU gestimmt. Die Verhandlungen dazu haben sich mehr als 20 Jahre gezogen.
von age/Redaktion erschienen am 09.01.2026Die Mitgliedstaaten haben mehrheitlich für das Mercosur-Handelsabkommen gestimmt. Möglich wurde dies, da Italien seinen Widerstand gegen das Abkommen aufgegeben hat. Gegen die Übereinkunft haben Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Irland votiert. Enthalten hat sich Belgien. Alle anderen EU-Länder, darunter Deutschland, haben ihr Plazet gegeben.
Nun kann EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Montag ins Mercosur-Mitgliedsland Paraguay reisen und den Vertrag wie geplant unterzeichnen. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass die vier Mercosur-Staaten, neben Paraguay sind das Brasilien, Argentinien und Uruguay, nicht kurzfristig einen Rückzieher machen. Angesichts der neuen „Donroe-Doktrin“ aus Washington gibt es nicht nur in Brüssel Akteure, die diese Sorge vortragen. Dass der US-Administration unter Präsident Donald Trump das Mercosur-Abkommen ein Dorn im Auge ist, ist bekannt.
Im Anschluss muss das Europaparlament dem Mercosur-Deal noch grünes Licht geben. Dem Vernehmen nach könnte sich der EU-Handelsausschuss Ende Januar mit dem Vertrag befassen. Die Abstimmung im Plenum wäre also frühestens im Februar möglich. Erst dann wird der Rat final grünes Licht geben.
Schwellenwert bei Schutzklauseln nochmals verschärft
Dass dem ein oder anderen Mitgliedstaat der Deal schmackhaft geworden ist, dürfte auch mit der direkt zuvor abgestimmten Position der Mitgliedstaaten zu den Schutzklauseln für das Mercosur-Abkommen zusammenhängen. Die Mitgliedstaaten haben der Trilog-Einigung vom Dezember zugestimmt; allerdings mit einer Änderung.
Diese betrifft den Schwellenwert für Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen. Unter anderem auf Druck des EU-Parlaments wurde dieser nun auf 5,0 Prozent abgesenkt. Künftig soll die Kommission demnach also eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen einleiten, wenn die Preise für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse um 5% fallen. Dieser Schwellenwert gilt genauso, wenn gleichzeitig entweder die betreffenden Einfuhren aus dem Mercosur innerhalb der Quote im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt steigen oder die Importpreise entsprechend fallen.
Im Trilog hatten sich Kommission, Rat und EU-Parlament noch darauf verständigt, den Schwellenwert bei 8,0 Prozent festzulegen. Das Europaparlament muss den Schutzklauseln noch sein Plazet geben. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag ursprünglich eine 10,0 Prozent-Grenze vorgeschlagen.






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