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Initiative zur Abwehr der Geflügelpest gestartet

Branche im Präventionsmodus

Im Kampf gegen die grassierende Geflügelpest hat sich die Geflügelbranche von Nordrhein-Westfalen zunächst bis Ende März 2022 zu erweiterten Präventionsmaßnahmen verpflichtet.

Veröffentlicht am
Colourbox.de
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Mit den nach Größenordnungen und Risikokriterien gestaffelten, weitergehenden Biosicherheitsmaßnahmen und präventiven Untersuchungen in den Beständen soll eine Einschleppung der Aviären Influenza möglichst verhindert und eine sichere Früherkennung der Erkrankung ermöglicht werden.

Besucherkontakte in der Geflügelhaltung einschränken

Die unter der Regie des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelte und von zahlreichen Fachverbänden, Behörden, der Landwirtschaftskammer NRW und weiteren Organisationen getragene Erklärung für eine Selbstverpflichtung sieht unter anderem vor, dass sich die Verantwortlichen im Bereich der Geflügelhaltung verpflichten, Besucherkontakte auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Betriebsfremde Personen müssen Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn sie eine Geflügelhaltung betreten. Auch Tierhalter selbst sollen bei der Versorgung ihrer Tiere stallspezifische Schutzkleidung und Schuhe oder Überschuhe tragen. Für Haltungen ab 1 000 Tiere gelten noch strengere Biosicherheitsanforderungen.

Geflügelhändler sollen kontrolliert werden und deren Haltungen ab sofort innerhalb von 72 Stunden vor der Abgabe stichprobenartig untersucht werden. Käufer werden aufgefordert, sich die tierärztlichen Bescheinigungen zeigen zu lassen, bevor sie die gekauften Tiere in ihre eigenen Bestände bringen. Auch bei anderen Lebendviehvermarktungen sind risikoorientierte Kontrollen geplant.

Strengere Regeln in der Freilandhaltung

In Betrieben mit Freilandhaltung müssen für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten werden. In den Stallungen oder Volieren soll der Kontakt zu Wildvögeln und ihrem Kot so gut wie möglich verhindert werden. Bei auffälligen Verlusten sind Tierhalter nach der neuen Erklärung verpflichtet, ihren Tierarzt mit einer Abklärungsuntersuchung auf die Geflügelpest zu beauftragen. Auch Abweichungen sonstiger Produktionsdaten wie der Legeleistung sollen tierärztlich abgeklärt werden.

Bei der Vorstellung der Erklärung am 17. Januar 2022 stellte der Staatssekretär im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium, Dr. Heinrich Bottermann, klar, dass nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen in allen Beständen effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen könnten. Dies gelte auch für Hobbyhaltungen, betonte Bottermann. 

Bis auf Weiteres soll außerdem auf Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verzichtet werden.

 

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