Geflügelpest: Aufstallungspflicht im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Wegen der Geflügelpest gilt ab 8. März im gesamten Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht. Darauf weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.
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Nachdem das Virus der Geflügelpest bisher bei einzelnen Wildvögeln im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen werden konnte, wurde es nun bei einem Nandu des Tierparks Walldorf festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am Samstag, 4. März, den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1.
Der Tierpark Walldorf wurde durch das Veterinäramt gesperrt und es wurden Maßnahmen getroffen um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Neben einer angeordneten Desinfektion werden die dort lebenden Vögel in kurzen Abständen mehrfach auf das Geflügelpestvirus untersucht, bis der Ausbruch erloschen ist. Im Gegensatz zu einem Nutzgeflügelbestand wird im Tierpark eine Bekämpfung der Geflügelpest grundsätzlich ohne Tötungen durchgeführt.
Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen. beinhaltet eine Aufstallungspflicht im gesamten Rhein-Neckar-Kreis für Geflügel (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perhühner, Rebhühner, Fasane, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus). Im gesamten Kreisgebiet müssen die betroffenen Geflügelarten in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter als Schutzvorrichtung ausreichend.