Geflügelpest: Baden-Württemberg verlängert Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für mobilen Geflügelhandel
Minister Peter Hauk MdL hat angekündigt, dass die zusätzlichen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen um weitere zwei Jahre verlängert werden.
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Nach Meinung des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hätten sich die Maßnahmen bewährt und werden nun bis zum 1. Juni 2025 gelten. Grund für die Verlängerung ist das weiterhin als "hoch" bewertete Eintragsrisiko der Geflügelpest in Baden-Württemberg, ausgehend von Wildvögeln sowie durch den mobilen Geflügelhandel. In Baden-Württemberg gab es seit Jahresbeginn 173 bestätigte Nachweise der Geflügelpest.
Besonders bei der Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe wird ein besonderes Verbreitungsrisiko gesehen. Auch kleine private Geflügelhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt oder registriert werden. Tierhalter werden zudem dazu aufgerufen, auf den kontrollierten Zukauf von Tieren zu achten und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.