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Mastputen | Eckpunktepapier

Mastputenhalter fordern harmonisierte Haltungsstandards auf EU-Ebene

Die Putenwirtschaft in Deutschland steht dem Eckpunktepapier von Bundesagrarminister Cem Özdemir und rechtsverbindlichen Haltungsanforderungen für Mastputen aufgeschlossen gegenüber. Allerdings plädiert der Verband Deutscher Putenerzeuger e. V. (VDP) anstelle eines nationalen Alleingangs weiterhin nachdrücklich für einen harmonisierten Rechtsrahmen auf europäischer Ebene.

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Mastputenhalter fürchten um ihre Existenz und fordern harmonisierte Haltungsstandards auf EU-Ebene.
Mastputenhalter fürchten um ihre Existenz und fordern harmonisierte Haltungsstandards auf EU-Ebene.GO/shutterstock.com
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Ende Dezember 2022 hatte das Bundesagrarministerium (BMEL) Eckpunkte mit Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen herausgegeben. Diese sollen laut BMEL als Diskussionsgrundlage für eine „Putenhaltungsverordnung“ dienen. Vorgeschlagen werden allerdings unverhältnismäßig niedrige Besatzdichten von 40 kg/m² bei Hähnen und 35 kg/m² bei Hennen, kritisiert der VDP in einem Positionspapier.

Gründe für die Kritik gibt es viele:

  1. Basis für die BMEL-Eckpunkte sind veraltete Literaturstudien: Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen bleiben unberücksichtigt. Der zwischenzeitliche Beitrag der modernen Putenzucht bei der Verbesserung des Tierwohls in der Putenhaltung werde schlichtweg ignoriert.
  2. Die bewährten "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" haben für Putenhalter wie Behörden rechtsähnlichen Charakter. Nur bei Teilnahme am „Gesundheitskontrollprogramm“ sind Besatzdichten von max. 58 kg/m² (Hähne) bzw. 52 kg/m² Hennen möglich. Es bestehe derzeit keine Notwendigkeit für eine nationale „Putenhaltungsverordnung“. Dänemark hat die Vorgaben der Bundeseinheitlichen Eckwerte sogar in eine nationale Verordnung überführt.Die Bundeseinheitlichen Eckwerte sind Grundlage für die Initiative Tierwohl (ITW), einer Vereinbarung von Geflügelwirtschaft und LEH. Hier gelten u. a. verringerte Besatzdichten von 53 kg/m² (Hähne) bzw. 48 kg/m² (Hennen). Teilnehmende Betriebe erhalten ein Tierwohlentgeld von 4 Cent/kg (Hahn) bzw. 3,25 Cent/kg (Henne). Eine Umsetzung der BMEL-Eckpunkte würde das Aus der ITW bedeuten.
  3. Die BMEL-Eckpunkte stehen nicht im Einklang mit der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Haltungsformkennzeichnung. Bei derartig niedrigen Besatzdichten in der Eingangsstufe „Stall“ wären klare Abgrenzungen zwischen den fünf einzelnen Stufen bis hin zu „Bio“ mit 21 kg/m² von vorneherein nicht möglich.
  4. Infolge verringerter Besatzdichten und der damit verbundenen Kostennachteile würde die Putenfleischerzeugung in Länder mit niedrigen Standards abwa­­ndern. In Österreich etwa gilt seit Längerem die im Eckpunktepapier genannte Besatzdichte von 40 kg/m² (Hähne und Hennen): Noch rund 30 % des in Österreich verzehrten Putenfleisches stammen aus dortiger Erzeugung. 

Das Fazit des VDP ist eindeutig: Das mit den Eckpunkten angestrebte Ziel der Verbesserung des Tierwohls in der Mastputenhaltung könne nur über harmonisierte Haltungsstandards auf EU-Ebene erreicht werden. Eine Umsetzung der BMEL-Eckpunkte im nationalen Alleingang würde hingegen genau das Gegenteil, nämlich eine Verschlechterung des Tierwohls und eine Abwanderung der Putenhaltung in andere Länder, bewirken.


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