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Niederlande

EU bewilligt 1,47 Milliarden Euro für den Abbau von Nutztierbeständen

Die Niederlande planen den Abbau von Tierbeständen in der Landwirtschaft zur Reduzierung des Stickstoffaustrags in Naturschutzgebieten. Die Europäische Kommission genehmigte Beihilfenpakete in Höhe von 1,47 Mrd Euro zur sozialen Abfederung und Kompensation betroffener Landwirte.

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Umfangreiche Beihilfenpakete sollen  den Tierbestandsabbau in der niederländischer Landwirtschaft sozial abfedern.
Umfangreiche Beihilfenpakete sollen  den Tierbestandsabbau in der niederländischer Landwirtschaft sozial abfedern.Bildagentur Zoonar GmbH/shutterstock.com
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Die niederländische Regierung plant den Abbau der Tierbestände in der Landwirtschaft, um den Stickstoffaustrag in Naturschutzgebieten drastisch zu reduzieren. Hierfür sollen bis zu 3.000 tierhaltende Betriebe aufgekauft und anschließend geschlossen werden. Die Europäische Kommission hat jetzt Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 1,47 Mrd Euro für die betroffenen Tierhalter genehmigt.

Zwei Maßnahmenpakete, „LBV“ und „LBV-plus“, sollen Landwirte dabei unterstützen, ihre Tierhaltung in überlasteten Natura-2000-Gebieten „freiwillig und endgültig“ aufzugeben. Die Regelungen laufen bis zum 27. Februar 2028. Für eine Teilnahme ist eine Überschreitung bestimmter Mindestwerte der von einem Betrieb verursachten Stickstoffausträge erforderlich. Die genauen Werte sind derzeit noch nicht öffentlich einsehbar.

Die LBV-Regelung, mit einem Budget von etwa 500 Mio EUR, gewährt Beihilfen in Form direkter Zuschüsse, um bis zu 100 % der Verluste auszugleichen, die Landwirte erleiden, die ihre Milchvieh-, Schweine- und Geflügelzuchtbetriebe schließen. Die LBV-plus-Regelung, mit einem Budget von 975 Mio EUR, steht Viehzuchtbetrieben mit den höchsten Stickstoffemissionen offen. Hier werden Landwirte unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 120 % entschädigt.

Die Brüsseler Kommissionsbeamten betonen, dass die positiven Auswirkungen dieser Beihilfen die möglichen Verzerrungen im Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen würden. Es gab Bedenken hinsichtlich dieser Auswirkungen in der Kommission. Käufer oder Nutzer der betreffenden Flächen sind verpflichtet, keine tierische Erzeugung zu betreiben.

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