BRÄNDE AUS MAZERATION UND DESTILLATION
Das Zwischending
Die Kategorie der Brände gewonnen durch Mazeration und Destillation wurde in Deutschland erstmals mit dem Erlass der ersten europäischen Spirituosenverordnung am 15. Dezember 1989 eingeführt. In Frankreich hat diese Produktionsweise und Produktkategorie eine lange Tradition, bei uns eher nicht. Dabei hat sie ihre Vorteile.
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In der aktuell geltenden Spirituosenverordnung (EU Nr. 2019/787) ist die Kategorie „Brand gewonnen durch Mazeration und Destillation“ (im Nachfolgenden Brand MuD genannt) in Anhang 1, Nummer 16 geregelt. Der Mindestalkoholgehalt für diese Kategorie liegt bei 37,5 % vol, eine Zuckerung bis 18 g pro Liter ist zulässig. Eine Aromatisierung ist nicht erlaubt. Der verpflichtende Hinweis „durch Mazeration und Destillation gewonnen“ muss in derselben Schriftart, Größe und Farbe und im selben Sichtfeld wie die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung „-brand“ (ergänzt durch den Namen der Frucht, Beere oder Nuss), also zum Beispiel Himbeerbrand, erscheinen. Er ist bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
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