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Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung

Erweitung um Hagelrisiko und Hopfenanbau

Baden-Württemberg erweitert das Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung im Anbaujahr 2026 um das Hagelrisiko und den Hopfenanbau. Die Details werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

von MLR Quelle MLR erschienen am 11.09.2025
© Vadym Zaitsev/shutterstock.com
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Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch, den 10. September, bekannt gab, wird das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung, das aus der Ertragsversicherung Obst- und Weinbau hervorgegangen ist, in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert. Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.

„Mit der Erweiterung der Mehrgefahrenversicherung geben wir unseren Landwirten mehr Sicherheit, schaffen Planungssicherheit und stärken die Resilienz der Betriebe gegenüber Wetterextremen“, sagte Hauk.

Sowohl der Obst- und Weinbau als auch der Hopfenanbau wiesen eine hohe Wertschöpfung je Hektar Anbaufläche auf, seien aber zugleich stark wetter- und schadensanfällig. Ein Unwetterschaden durch Hagel, Starkfrost, Sturm oder Starkregen könne bei diesen Kulturen daher schnell den Ertrag eines ganzen Jahres zerstören und zur Existenzgefährdung führen. „Durch die Aufnahme des Hagelrisikos sowie des Hopfenanbaus in die Mehrgefahrenversicherung bieten wir unseren Sonderkulturbetrieben einen umfassenden Schutz vor wetterbedingten Risiken, der es ihnen ermöglicht, finanziellen Ausfällen vorzubeugen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern“, erklärte der Minister.

Weil Obst, Wein und Hopfen ein wichtiger Teil der Landwirtschaft in Baden-Württemberg sei und maßgeblich zur wirtschaftlichen und kulturellen Vielfalt des Landes beitrügen, wolle das Land weiterhin alles tun, um diese Anbauformen zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft ein wichtiger Teil unserer Landwirtschaft bleiben, sagte Peter Hauk weiter.

Die Details der Erweiterung einschließlich der Förderbedingungen werden nach Auskunft des Landwirtschaftsministeriums in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Die Anpassungen seien in enger Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden und den Versicherungsträgern vorgenommen worden, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Landwirte bestmöglich berücksichtigt werden.

Baden-Württemberg hat 2020 als bundesweit erstes Land das Förderprogramm „Ertragsversicherung Obst- und Weinbau“ zur Förderung von Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen aufgelegt. Seitdem wurde das Programm verstetigt und laufend weiterentwickelt. Im aktuellen Antragsjahr 2025 wurde es mit FIONA und dem Gemeinsamen Antrag verbunden. Unter anderem als Voraussetzung, um künftig auch EU-Mittel aus der zweiten Säule der GAP zur Finanzierung einsetzen zu können und die Fördermaßnahme in den ELER zu integrieren. In einem nächsten Schritt folgt nun mit dem Antragsjahr 2026 eine inhaltliche Erweiterung um das Risiko Hagel und die Aufnahme des Hopfenbaus.

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