Bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag widersprach der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Josef Rief, der Auffassung, der Entwurf enthalte eine Andienungspflicht an eine Erzeugergemeinschaft. Tatsächlich bleibe den Erzeugergemeinschaften jedoch auch künftig freigestellt, ihren Mitgliedern in ihrer Satzung den Weg in eine weitere Gemeinschaft oder Genossenschaft zu ermöglichen. Denkbar seien dabei sowohl lokale als auch grenzüberschreitende Gemeinschaften. Nach Einschätzung von Rief wird allerdings der Markt für eine angemessene Bündelung der Erzeuger sorgen. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, wies darauf hin, dass Doppelmitgliedschaften laut Entwurf nur dann...