Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Liquiditätsdarlehen

Bürgschaften für Darlehen an Milchviehbetriebe

Ab 2. Januar 2017 können Hausbanken Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen an Milchviehbetriebe bei der Rentenbank beantragen. Die Bürgschaftsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Gewährung von Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Das Förderangebot des Bundes ist bis Ende 2018 befristet.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Was bietet das Programm?

  • Bürgschaften können nur für Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank beantragt werden
  • Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 300 000 Euro je Endkreditnehmer
  • Die Bürgschaftsquote beträgt 50 Prozent
  • Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Laufzeit des verbürgten Liquiditäts-sicherungsdarlehens (max. 10 Jahre)

Welche Bedingungen sind für die Bürgschaftsübernahme einzuhalten?

  • Es werden nur Bürgschaften für Milchviehbetriebe übernommen, die gemäß Risikogerechtem Zinssystem (RGZS) in die Bonitätsklassen 1 bis 4 eingestuft sind
  • Die Hausbank stuft die Kapitaldienstfähigkeit als „auf Dauer“ gegeben ein. Es handelt sich nicht um einen Sanierungsfall
  • Der Endkreditnehmer hat keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten
  • Das Liquiditätssicherungsdarlehen wurde noch nicht zugesagt. Eine nachträgliche Bürgschaftsübernahme ist nicht möglich
  • Die von der Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung bewilligten Kreditlinien (einschließlich ihrer geduldeten Überziehungen) sind für die Laufzeit der Bürgschaft in voller Höhe aufrecht zu halten. Eine Umschuldung zum Zwecke der Reduzierung des Bankobligos ist nicht zulässig
  • Mit der Bürgschaft ist eine Gewährung von Agrar-De-minimis-Beihilfen verbunden. Die Einreichung einer Beihilfeerklärung ist daher zwingend erforderlich

Wie können Anträge gestellt werden?
Den Antrag stellt die Hausbank bei der Rentenbank. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen (wie üblich). Im Antrag ist anstelle der Programmnummer 246 die Nummer 296 anzugeben
  • De-minimis-Beihilfeerklärung
  • Bürgschaftsantrag mit den darin aufgeführten Anlagen. Zu den Anlagen zählen:
  • eine Kopie des Kreditentscheidungsprotokolls der Hausbank inklusive Votum
  • Kopien der letzten beiden Jahresabschlüsse des Endkreditnehmers
  • eine gesonderte Darlegung / Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit des Endkreditnehmers durch die Hausbank
  • Welche Kosten fallen für die Bürgschaft an?
  • Für die Antragsbearbeitung ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 1 % der Darle-henssumme zu entrichten. Diese Gebühr wird bei Auszahlung des verbürgten Darlehens von der Rentenbank einbehalten
  • Das vom Darlehensnehmer an die Hausbank zu zahlende Risikoentgelt beträgt 1 Prozent p.a. des noch ausstehenden Bürgschaftsbetrags (entspricht 0,5 Prozent bezogen auf den valutierenden Kreditbetrag). Die Rentenbank zieht das Risikoentgelt zu den Leistungsterminen des Darlehens bei der Hausbank ein
  • Bezüglich der Kosten des Programmkredits gelten die üblichen Bedingungen der Rentenbank. Die Bürgschaft gilt als Kreditsicherheit bei der Einstufung des End-kreditnehmers in die RGZS-Preisklassen. Dadurch kann die Bürgschaft die Preisklasse des Endkreditnehmers verbessern
Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.