Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gerichtsurteil

Saisonarbeitskräfte müssen Rundfunkgebühren bezahlen

Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 K 5044/17) hatte sich mit der Frage der Rundfunkgebührenpflicht bei von ausländischen Saisonarbeitskräften bewohnten Wohncontainern zu befassen. Es entschied, dass der vom Kläger genutzte Wohncontainer dessen privatem Bereich, nicht aber der Betriebsstätte des Arbeitgebers zuzuordnen sei.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
pixabay.com
Artikel teilen:

Zwar unterliege der Wohncontainer den Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Arbeitsstätten-Verordnung, was allerdings nichts an der Bewertung des Wohncontainers als Wohnung im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages ändere. Eine analoge Anwendung der Rundfunkgebührenfreiheit für Gemeinschaftsunterkünfte, wie etwa bei Unterkünften für Asylbewerber, lehnte das Gericht ab.

Demnach sind die zuständigen Behörden berechtigt, gegenüber den ausländischen Saisonarbeitskräften für die von diesen genutzten Wohncontainern einen Rundfunkbeitrag festzusetzen. Beitragsschuldner sei indessen nicht der Arbeitgeber, sondern der ausländische Mitarbeiter. Dies gelte sowohl bei Überlassung des Wohncontainers durch einen Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch bei der – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Zurverfügungstellung der Unterkunft ohne Mietvertrag durch den Arbeitgeber.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.