Mehr Geld für Auszubildende
Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben am 2. Juli 2021 die sogenannte Bundesempfehlung für Landarbeiter beschlossen.
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Die Tarifhoheit liegt bei den Mitgliedsverbänden des GLFA, teilt der Verband mit. Nunmehr komme es darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen.
Die Bundesempfehlung sieht vor allem eine Erhöhung der Löhne und Gehälter der regionalen Landarbeiter-Tarifverträge bis zum 31. Dezember 2021 vor, so der GLFA. Zudem habe man sich auf die Aufnahme von Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft verständigt. Die letzte Bundesempfehlung endete am 30. Juni 2020.
Die Löhne und Gehälter werden zum 1. Januar 2021 in den alten Bundesländern um 2,7 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,1 Prozent angehoben. Für die zurückliegenden Monate seit 1. Januar 2021 können die Erhöhungen durch eine Einmalzahlung abgegolten werden.
Für den Lohn in der untersten Lohngruppe, der für Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern, bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu 4 Monaten geleistet wird, gilt weiterhin der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.
Die Ausbildungsvergütungen steigen um mindestens 3,0 Prozent.
Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 31. Dezember 2021.
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