Liquiditätssicherungsdarlehen
Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat zu starken Preiserhöhungen bei Futter- und Düngemitteln sowie Energie geführt. Um die Primärproduzenten in dieser Situation zu unterstützen, bietet die Rentenbank Darlehen zur Liquiditätssicherung unter der Programmnummer 340 an.
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Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau und Unternehmen der Fischerei und der Aquakultur können die Darlehen für die Deckung ihres Liquiditätsbedarfs bei ihrer Hausbank beantragen. Im Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen ist darzulegen, dass der Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine bzw. die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde. Investitionen können mit den Darlehen nicht finanziert werden.
Bürgschaftsprogramm wird geprüft
Die Darlehen aus dem Programm können Kleinbeihilfen auf Basis der „BKRBundesregelung Kleinbeihilfen“ enthalten. Diese Bundesregelung basiert auf dem befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Das BMEL prüft aktuell die Auflage eines flankierenden Bürgschaftsprogramms nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022. Eventuell könnten somit ab dem III. Quartal 2022 auch Ausfallbürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen beantragt werden.
Die Programmbedingungen sowie die mit dem Refinanzierungsantrag einzureichende Erklärung über bereits erhaltene Kleinbeihilfen finden Sie unter http://www.rentenbank.de.
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