Fördermittel werden gekappt
Die bisher über die BAFA abgewickelte Förderungen von Holzfeuerungen wird kurzfristig deutlich reduziert. Wer noch von den komfortablen Fördersätzen profitieren will, muss bis zum 14. August 2022 handeln.
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Bisher konnten Holzfeuerungen mit bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Investitionen bezuschusst werden. Am 26. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) allerdings umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Ab dem 15. August gilt für Holzheizungen nur noch ein Grundzuschuss von 10 Prozent. Zusätzlich gibt es künftig für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen einen weiteren Bonus von 10 Prozentpunkten. Auch für Gasheizungen gibt es diesen Bonus, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen gilt der Bonus unabhängig von der Betriebsdauer. Der maximale Zuschuss für eine Holzheizung beträgt damit also künftig nur noch maximal20 Prozent.
Antragstellung bis 14. August
Für erneuerbare Hybridheizungen mit Holz, z. B. Kombinationen mit Solarthermie oder Wärmepumpe, sind dann maximal 35 Prozent Förderung möglich. Der Innovationsbonus für besonders saubere, staubarme Holzfeuerungen entfällt ebenfalls. Um noch in den Genuss der höheren Fördersätze zu kommen, sollten sich Interessenten mit der Antragstellung beeilen. Anträge können noch bis zum 14. August 2022 bei der BAFA eingereicht werden, bevor ab dem 15. August, die genannte Änderungen in Kraft treten. Für die Beantragung ist kein kompletter Kostenvoranschlag erforderlich, es reicht eine realistische Abschätzung des Kostenrahmens. Hersteller von Holzfeuerungen oder Installateure sind meistens bei der Antragstellung behilflich.
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