Mehr Geld für FAKT-Maßnahmen
Die EU-Kommission hat den Änderungsantrag zum ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020‘ (MEPL III) mit Laufzeit bis 2022 genehmigt. Damit können neue FAKT-Maßnahmen gefördert werden.
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„Die EU-Kommission hat unseren Änderungsantrag zum ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020‘ (MEPL III) mit Laufzeit bis 2022 genehmigt. Damit fließen für den Übergangszeitraum bis zum Beginn der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 zusätzliche EU-Mittel in den MEPL III ein und wir können die erfolgreichen baden-württembergischen Förderprogramme fortsetzen. Damit unterstützen wir in besonderer Weise unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg beim Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Förderung des Tierwohls und bei der Umstellung auf ökologischen Landbau“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL, vergangene Woche in Stuttgart.
Insgesamt stehen für den neunjährigen Förderzeitraum von 2014 bis 2022 somit Fördermittel im Umfang von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro im MEPL III zur Verfügung, die von der EU, dem Bund und dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt werden.
Zwei Drittel des Finanzvolumens des MEPL III wird an landwirtschaftliche Betriebe für deren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz, bei der Biodiversität und beim Tierwohl im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und als Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ausgezahlt. Weitere Förderprogramme unterstützen die Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Qualifizierung, die Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum, waldwirtschaftliche Maßnahmen sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER.
Mit den nun zusätzlich genehmigten Finanzmitteln können die neue FAKT-Maßnahme ‚Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen‘ und erstmals auch Landbewirtschaftung in den spezifisch benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg gefördert werden. Ebenso können der Umfang der Förderungen erweitert und Innovationen, beispielswiese in der Marktstrukturverbesserung oder in der Stärkung der Europäischen Innovationspartnerschaften ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ (EIP), angestoßen werden.
„Insbesondere unsere kleineren landwirtschaftlichen Familienbetriebe können wir damit bis zum Beginn der neuen GAP-Förderperiode optimal unterstützen. So haben wir die Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben aus der Landschaftspflegerichtlinie herausgenommen und in ein eigenständiges Programm überführt. Somit erhöht sich die Anzahl der unserer baden-württembergischen Förderprogramme im MEPL III von 13 auf 14“, erklärte Minister Hauk.
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