ForstBW stellt weitere Flächen zur Verfügung
„Wir sind stolz darauf, dass ForstBW im Staatswald eine dritte große Tranche mit Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Ablösung von fossilen Energieträgern,“ so Max Reger, Vorstandsvorsitzender von ForstBW.
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„Durch unsere entschlossene und kontinuierliche Flächenbereitstellung leisten wir einen bedeutenden Beitrag für den so wichtigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit den drei Tranchen stehen nun insgesamt rund 3900 Hektar an 18 Standorten im Land zur Verfügung“, sagt Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie Aufsichtsratsvorsitzender von ForstBW.
Weitere Flächen ausgeschrieben
Am 1. September 2022 veröffentlicht ForstBW eine weitere Auswahl an geeigneten Flächen, die für den Bau von Windenergieanlagen im Staatswald bereitgestellt werden. Interessierte Firmen können sich auf die jeweiligen Lose bewerben.
Nochmal über 1000 Hektar
„Nachdem wir im Oktober 2021 und im Februar 2022 bereits zwei Tranchen mit insgesamt etwa 2800 Hektar Fläche ausgeschrieben hatten, bin ich glücklich darüber, dass wir mit der dritten Tranche noch einmal über 1.000 Hektar Staatswald für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen können“, erklärt Max Reger. Dem Staatswald komme beim Windkraftausbau eine Vorbildrolle zu. "Mit den neuen Windkraftstandorten im Staatswald leisten wir in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag, um die Transformation zu Alternativen von fossilen Energieträgern zu schaffen und die Klimaschutzziele einzuhalten. Denn klar ist, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien schneller vorankommen müssen“, unterstrich Minister Peter Hauk MdL.
Großes Interesse
Das Interesse an den beiden früheren Ausschreibungen war laut dem Vorstandsvorsitzenden von ForstBW sehr groß. „Unser Windkraftteam hat für alle ausgeschriebenen Flächen Angebote von interessierten Projektierern erhalten und führt im Anschluss an die Auswertungen die Vertragsverhandlungen, sodass die Firmen, die zum Zug gekommen sind, zeitnah mit den Untersuchungen vor Ort beginnen und den Genehmigungsprozess vorbereiten können“. Wie viele Windräder sich schlussendlich auf den einzelnen Flächen drehen werden, könne man nach Angaben von Max Reger allerdings noch nicht endgültig festlegen. Hier spielten sehr viele Faktoren, angefangen vom Natur- und Artenschutz, bis hin zu immissionsrechtlichen Gutachten und den topografischen Besonderheiten vor Ort eine Rolle. Den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Windkraftanlagen gibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor.
Ein Windrad benötigt 20 bis 40 Hektar Fläche
Reger hofft, dass es den Projektierern gelingt, die Flächen effizient zu nutzen und möglichst viel Energie auf kleiner Fläche zu produzieren. Als groben Anhaltspunkt kann man davon ausgehen, dass ein Windrad ungefähr 20 bis 40 Hektar an Fläche benötigt. Im Nachgang zu dieser dritten Tranche soll die Ausschreibung geeigneter Flächen verstetigt werden. Damit werden künftig auch einzelne geeignete Standorte im Staatswald oder kleinere Tranchen ausgeschrieben und nicht mehr zu größeren Tranchen zusammengefasst.
Die folgenden Flächen sind im Rahmen der dritten Tranche ausgeschrieben:
- Gemeinde Aidlingen 90 Hektar
- Bad-Saulgau 20 Hektar
- Leutkirch 40 Hektar
- Höpfingen 390 Hektar
- Pfronstetten 410 Hektar
- Jettingen 80 Hektar
- Giengen und Sontheim an der Brenz 140 Hektar
Mehr als 100 Windräder drehen sich bereits
Zwischen 2012 und 2022 wurden bereits rund 8000 Hektar Potenzialflächen verpachtet. Zum aktuellen Zeitpunkt drehen sich auf einem Teil dieser Flächen bereits 103 Windenergieanlagen. Somit steht fast jedes siebte Windrad in Baden-Württemberg im Staatswald. Weitere dieser verpachteten Flächen befinden sich in der Planungs- oder Genehmigungsphase. Die Genehmigungsverfahren werden nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch die Genehmigungsbehörden bei den Landratsämtern durchgeführt. Diese Verfahren sind sehr aufwändig und benötigen lange Vorlaufzeiten, um entsprechende Untersuchungen der Standorte durchzuführen und somit zur Genehmigungsreife zu kommen.
Hinweis: Interessierte Firmen sowie Zusammenschlüsse von Bürgern und/oder Landwirten (Genossenschaften) können sich unter E-Mail: windkraft@forstbw.de auf die Interessentenliste setzen lassen. Mehr unter http://www.forstbw.de
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