Absenkung des Steuersatzes auf neun Prozent
Insbesondere pauschalierende Landwirte werden ab dem 01. Januar 2023 von einer Neuerung betroffen: Ab diesem Zeitpunkt wird der Pauschalsteuersatz von 9,5 auf 9 Prozent gesenkt. Dies hat der Bundestag beschlossen.
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Nachdem zu Beginn diesen Jahres der Pauschalierungssatz bereits von 10,7 auf 9,5 Prozent herabgesenkt wurde, folgt in Bälde die nächste Absenkung. Nach der jährlichen Prüfung der Vorsteuerpauschale durch das Bundesfinanzministerium wurde die weitere Herabsetzung des Pauschalierungssatzes zum 01. Januar 2023 vom Bundestag festgelegt. Dies beinhaltet das Achte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze.
Tätigt ein Landwirt Neuanschaffungen wie beispielsweise Maschinen, Saatgut oder Futtermittel, greift hierbei der § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Dieser hat zur Folge, dass bei Neuanschaffungen die zu leistenden Vorsteuerbeträge durch die Umsatzsteuerbeträge pauschaliert werden. Die Vorsteuer kann beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden, gleichzeitig muss keine eingenommene Umsatzsteuer abgeführt werden.
Durch die Absenkung des Pauschalierungssatzes werden die Einnahmen pauschalierender Landwirte verkleinert.
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