Neue Eier-Normen
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Die neue Fassung enthält unter anderem technische Neuerungen, Verbrauchererwartungen sowie den Risikofaktor Vogelgrippe für die Freilandhaltung. Die Neufassung trat am 28. November 2023 in Kraft, am 15. Januar 2024 informierte darüber das Ministerium Ländlicher Raum in Stuttgart.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Eier, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Legen in der Packstelle sortiert und gekennzeichnet werden, sind Eier der Klasse B. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nicht mehr zwingend auf „höchstens 28 Tage nach dem Legedatum“ festzulegen. Die MHD-Angabe bleibt Pflicht und unterliegt nun der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung [Verordnung (EU) Nr. 1169/2011]. Alle Codes der Packstellen, in denen Eier verpackt und umgepackt werden, sind sichtbar und gut lesbar auf der Verpackung anzugeben. Bei umgepackten Eiern ist sowohl der Code der Packstelle, die die Eier erstmals sortiert und verpackt hat, als auch der Code der Packstelle, die die Eier umgepackt hat, anzugeben.
Freilandeier
Die Bedingungen für „Eier aus Freilandhaltung“ wurden umformuliert. Dadurch ergeben sich Änderungen für die Auslaufbeschränkungen: Eier dürfen bei behördlich angeordneter Aufstallpflicht (beispielsweise aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest) zeitlich unbefristet weiterhin als Eier aus Freilandhaltung vermarktet werden. Die 16-Wochenfrist entfällt. Vorübergehende Beschränkungen sind nur auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Union möglich. Das EU-Recht sieht somit keine Ausnahmen für Auslaufbeschränkungen bei Freilandhaltung - etwa wegen Schlechtwetter - bei der Vermarktung von „Eiern aus Freilandhaltung“ vor. Gibt es eine Beschränkung des Auslaufs aus einem nicht behördlich angeordneten Grund, müssen Eier als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden.
Auslaufbeschränkungen
Hinweis für Legehennenhalter: Baden-Württemberg stellt ab sofort die (Online-)Meldung von Auslaufbeschränkungen für Legehennen in der konventionellen Freilandhaltung über die HIT-Datenbank ein. Photovoltaik im Auslauf: Die Nutzung der Auslauffläche im Freien für andere Zwecke - zum Beispiel für die Installation von Photovoltaikanlagen - kann von den zuständigen Behörden genehmigt werden, sofern kein Widerspruch zum Tierschutz besteht und die Bewegungsfreiheit der Hennen nicht eingeschränkt wird.
Ort der Kennzeichnung
Des Weiteren wird mit einer Übergangsfrist bis zum 8. November 2024 die VO (EU) Nr. 1308/2013 zur Gemeinsamen Marktorganisation geändert: „Die Kennzeichnung von Eiern erfolgt in der Produktionsstätte. Mitgliedsstaaten können Ausnahmen machen, sofern die Kennzeichnung in der ersten Packstelle erfolgt, in der die Eier geliefert werden.“ Baden-Württemberg hat sich beim Bund für eine entsprechende Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene eingesetzt. Die Anpassung der nationalen Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV) wird im Laufe des Frühjahrs 2024 erwartet.
Regierungspräsidien informieren
Weitere Informationen für Legehennenhalter und Betreiber von Eierpackstellen: Für die Marktüberwachung von Eiern sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien zuständig. Alle wichtigen Informationen und Merkblätter sind auf der Homepage der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/landwirtschaft/agrar/eier-und-gefluegelfleisch/
Die aktuellen EU-Verordnungen können unter folgenden Links abgerufen werden: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2464 der Kommission vom 17. August 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302464
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 der Kommission vom 17. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2465
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 der Kommission vom 17. August 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302466
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