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Agrardiesel-Antrag 2024

Nur noch digital

Ab diesem Antragsjahr müssen Landwirte nicht nur mit der schrittweisen Kürzung der Rückvergütung leben, sondern sich auch auf ein komplett digitalisiertes Antragsverfahren einstellen. 

von Guido Krisam erschienen am 11.12.2024
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„Schluss mit Papier“ heißt es seit dem 1. Januar 2024 bei der Agrardiesel-Beantragung. Die bisher gewohnten Formulare 1140 und 1142 gehören der Vergangenheit an. Stattdessen führt der Weg zur Rückvergütung ausschließlich über das Online-Portal des Zolls. Besonders brisant: Für den Zugang zum System benötigen Landwirte zwingend ein Unternehmens-Zertifikat von Elster. „Wer noch keins hat, sollte sich umgehend darum kümmern“, warnt ein Experte. Bei erstmaliger Online-Antragstellung sollte rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2024 die Erstellung des Elster-Zertifikates über das Elster-Konto auf Basis der aktuellen Steuernummer beantragt werden, da die Freischaltung vom Finanzamt einige Tage in Anspruch nehmen kann. Ohne gültiges Zertifikat ist keine Antragstellung möglich.

Längere Fristen, weniger Geld

Die Antragsfrist für das Verbrauchsjahr 2023 wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Das verschafft Betrieben mehr Zeit, sich auf das neue System einzustellen. Allerdings müssen sich die Betriebe auf finanzielle Einschnitte einstellen. Die Rückvergütung wird schrittweise abgeschmolzen: Diese liegt bis zum 29. Februar bei 21,48 Cent/Liter, vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 bei 12,88 Cent/Liter und vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 bei 6,44 Cent/Liter. Ab 2026 soll die Rückvergütung ganz wegfallen. Für den Online-Antrag wird die Agrardieselnummer aus früheren Anträgen benötigt. Die Angaben zu Betrieb, Fahrzeugen und Dieselverbrauch werden ähnlich wie auf den bisherigen Papieranträgen erfasst. Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

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