Dies gilt auch für alle diejenigen, die die steuerliche Förderung bei der Einkommensteuer geltend machen wollen. Anderenfalls geht das Zubrot von Vater Staat unwiederbringlich verloren. Den Zulagenantrag schickt der Anbieter dem Sparer zu. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und an den Anbieter zurückzusenden. Dieser leitet ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage direkt an den Anbieter geschickt, der sie dem Vorsorgekonto des Riester-Sparers gutschreibt. Der Zulagenantrag sollte möglichst frühzeitig ausgefüllt und zurückgesendet werden. Denn je eher die Zulagen dem Riester-Vertrag zugeschrieben werden, desto höher fällt der Zins- und Zinseszinseffekt...