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Sozialversicherung

Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Seit dem 1. Januar 2015 gilt: Versicherte müssen beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Die alte Karte wird nicht mehr akzeptiert, auch wenn darauf ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist.
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Rueß
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Bereits seit 2012 hat die Landwirtschaftliche Krankenkasse alle ihre Mitglieder nach und nach mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Versicherte sollten gewährleisten, dass sie beim Arztbesuch die richtige Karte vorlegen. Zu erkennen ist die eGK an der Bezeichnung "Gesundheitskarte", die oben rechts mit einem schwarz-rot-goldenen Unterstrich steht. Sollte jemand seine neue Karte nicht finden, muss er eine neue bei der Krankenkasse anfordern. Die Ausstellung dauert zwei bis drei Wochen. Notfalls sollte der Versicherte bei der SVLFG eine „Ersatzbescheinigung“ anfordern, die bis zur Ausstellung der eGK gilt. Damit werden mögliche Mehrkosten beim Arzt vermieden. Zwar sind Ärzte verpflichtet, Patienten zu behandeln, die noch die alte Krankenversichertenkarte vorlegen oder keine Karte haben. Sie dürfen diesen Patienten aber eine Privatrechnung ausstellen. Auch verordnete Medikamente sind dann privat zu bezahlen.

Versicherte, die bislang kein Bild auf ihrer Gesundheitskarte haben, sollten noch ein Foto zur Verfügung zu stellen. Das Bild mit den Angaben zur Person kann formlos an die für die jeweilige Region zuständige Geschäftsstelle geschickt werden.

Alternativ kann auch das Uploadtool genutzt werden

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