Kontrollen auf Befall durch Cercospora-Blattflecken fortsetzen
Durch die schwül-warme Witterung wird der Befall durch die Cercospora-Blattfleckenkrankheit gefördert. Ab dem 1. bis zum 15. August gilt ein Bekämpfungsschwellenwert von 15 % befallenen Rübenblättern. Dies bedeutet, dass auf noch nicht behandelten Feldern bei einem Überschreiten dieses Wertes eine Bekämpfung durchzuführen ist.
Auf schon behandelten Feldern gilt für eine Folgebehandlung der Wert von 45 % befallenen Blättern.
Die Ergebnisse der laufenden Kontrollen werden jede Woche unter "Zuckerrübenservice" in BWagrar bekannt gegeben. Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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