Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Focus Ultra wurde erneut bis zum 31.12.2025 zugelassen. Das Mittel kann wieder wie bisher in Mais, Futter- und Zuckerrübe zur Anwendung kommen. In Kartoffel und Winterraps (nach dem Auflaufen, Frühjahr) ist zusätzlich eine Anwendung mit 5 l/ha gegen Quecke möglich.
Neu hinzugekommen sind die folgenden Anwendungsgebiete: In Sommerraps, Sonnenblume, Futter- und Gemüseerbse gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) mit 2,5 l/ha, sowie gegen Quecke mit 5 l/ha, in 150 bis 300 l Wasser/ha nach dem Auflaufen. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Sommerraps, Sonnenblume F, Futtererbse 56 Tage, Gemüseerbse 35 Tage. Die genehmigten Anwendungsgebiete wurden noch nicht erneut erteilt.
Kumulus WG wurde erneut bis zum 31.12.2020 zugelassen. Im Ackerbau kann das Mittel wie bisher in Gerste, Roggen und Weizen, sowie in Hopfen gegen Echten Mehltau gespritzt werden. Im Obstbau steht es wieder in Kernobst gegen Echte Mehltaupilze und Schorf und in Stachelbeere gegen Amerikanischen Stachelbeermehltau und im Gemüsebau in Erbse, Gurke und den weiteren Fruchtgemüsearten, sowie in Wurzel- und Knollengemüse im Freiland und in Fruchtgemüse im Gewächshaus zur Verfügung. Weitere, bisher genehmigte Anwendungsgebiete, wurden noch nicht erneut erteilt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Ackerbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:
Präparat (Wirkstoff):
Zulassung verlängert bis:
Spyrale (Difenoconazol + Fenpropidin)
30.04.2016
Ratron Giftlinsen u. a. (Zinkphosphid)
30.04.2016
- Veröffentlicht am







Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.