Neue Antiresistenzstrategie 2016
Die Zulassung bei zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid wurde zum 1.4. geändert. Der vom Julius Kühn-Institut(JKI) geleitete Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz - Insektizide und Akarizide hat darauf reagiert und kurzfristig die Antiresistenz-Strategie im Raps für 2016 an die veränderte Situation angepasst.
- Veröffentlicht am

„Nachdem es eine Einschränkung der Nutzung von Biscaya bis zum Entwicklungsstadium BBCH 59 der Rapspflanze und die Anordnung des Ruhens für die Anwendung Kohlschotenmücke gegeben hat, ist diese Anpassung nötig geworden“, sagt Dr. Udo Heimbach vom JKI in Braunschweig. „Indem wir zeitnah angepasste Handlungsempfehlungen herausgeben, hoffen wir über die Berater der Pflanzenschutzdienste die Rapsanbauer in Deutschland noch rechtzeitig zu erreichen,“ so der JKI-Experte weiter.
Die neue Rapsresistenzstrategie ist ab sofort über den folgenden Kurzlink zu erreichen: www.jki.bund.de/resistenz-insekt.html
Hintergrundinfo zum Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz - Insektizide und Akarizide:
Bei Insektiziden und Akariziden ist das Auftreten resistenter Populationen bei einigen Schadtieren, wie z. B. Rapsglanzkäfer schon länger bekannt. Da immer weniger Insektizide und Akarizide Wirkstoffe zur Verfügung stehen, erhöht sich der Selektionsdruck und die Gefahr einer Resistenzbildung steigt. Der „Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz - Insektizide und Akarizide" hat sich zum Ziel gesetzt, durch rechtzeitigen Informationsaustausch über auftretende Resistenzen und durch die Entwicklung und Abstimmung geeigneter Resistenzvermeidungsstrategien weitere Resistenzbildung im deutschsprachigen Raum zu verhindern oder zu vermindern. So soll durch Vermeidung unnötiger Anwendungen eine nachhaltige Nutzung von Wirkstoffen für möglichst viele Schadtiere ermöglicht werden zum Nutzen der Umwelt und der Agrarwirtschaft. Die Ausschuss-Sitzungen finden seit 2005 jährlich am Julius Kühn-Institut in Braunschweig statt.
Die Information der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), über die Änderungen vom 1.4.2016 ist hier einzusehen.







Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.