Thiacloprid während Blüte zugelassen
Mit der Verordnung (EU) 2016/1355 wurde der Rückstandshöchstgehalt für Thiacloprid in Honig wieder auf den früher geltenden Wert von 0,2 mg/kg festgesetzt. Damit konnte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Beschränkungen für Biscaya und Calypso rückgängig machen.
Aufgehoben wurde für Biscaya die Anordnung des Ruhens für die Anwendung gegen die Kohlschotenmücke im Raps, und die Beschränkung bei den Anwendungen gegen beißende Insekten in Raps sowie gegen Rapsglanzkäfer in Senf "bis Kulturstadium BBCH 59".
Bei Anwendungen von Calypso in Kernobst, Apfel, Sauerkirsche und Süßkirsche ist der Anwendungszeitraum wieder auf den Zeitraum von BBCH-Stadium 60 bis 81 festgelegt. Für Freilandanwendungen in Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Erdbeere, Brombeere, Himbeere, Johannisbeerartigem Beerenobst gilt der Zusatz "ausgenommen Blütezeit" nicht mehr.
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