Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Obst- und Gemüsebau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:
Präparat (Wirkstoff):
Zulassung verlängert bis:
Tanos (Cymoxanil + Famoxadone)
28.02.2017
Gro-Stop Basis, CIPC 300 EC, Keimstop 300 EC (Chlorpropham)
31.03.2017
Neo-Stop, Neonet Dust (Chlorpropham)
31.03.2017
Neo-Stop Starter, Neonet Start (Chlorpropham)
31.03.2017
Detia Mäuse Giftkörner (Zinkphosphid)
31.05.2017
- Veröffentlicht am







Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.