Genehmigung von Kiron widerrufen
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Mit der Verordnung (EU) 2017/627 der Kommission wurden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Fenpyroximat in Knollensellerie auf die Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg herabgesetzt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Kiron nicht einhaltbar.
Anwenden unzulässig
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 26. Oktober 2017 die Genehmigung von Kiron (Wirkstoff: Fenpyroximat) in Knollensellerie widerrufen. Die Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Der abgesenkte RHG gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Oktober 2017 hergestellt werden. Knollensellerie, der in dieser Saison behandelt wurde, ist also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn die Ernte vor dem 27. Oktober 2017 erfolgte.




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