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Webinar zur DüV am 1.2.2018

Hier sind die Antworten!

Aufgrund der großen Zahl von Teilnehmern am Online-Seminar zur Düngeverordnung (DüV) am 1. Februar 2018 konnten nicht alle Fragen im zeitlichen Rahmen des Online-Seminars beantwortet werden. Die Antworten auf diese Fragen von Referent Sebastian Lammerich lesen Sie an dieser Stelle.

Veröffentlicht am
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Screenshot: Ganninger-Hauck
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Würden Sie bitte zur Phospatdüngung bei Versorgungsstufe C und D etwas sagen?
Die Düngebedarfsermittlung für Phoasphat ist nicht abhängig von der Versorgungsstufe sondern von dem Gehalt. Oberhalb 20 mg darf eine Phosphat – Düngung maximal in Höhe der Abfuhr einer dreijährigen Fruchtfolge erfolgen.
Ansonsten ist der Nähstoffvergleich der limitierende Faktor – hier dürfen zukünftig nur noch 10 kg P2O5 innerhalb eines 6 jährigen Schnitts erzielt werden.

Bei den Mindestanforderungen an Tieren/Schweinen: Gilt die Anzahl der Stallplätze oder die Zahl der verkauften Tiere?
In der Regel sprechen wir immer von Stallplätzen. Den jeweiligen Haltungsverfahren sind dann die entsprechende Anzahl Durchgänge/Jahr hinterlegt, woraus sich der Nährstoffanfall ergibt.

Darf ein Boden mit der Nährstoffgehaltsstufe E in Phosphat noch weiter mit Phosphat gedüngt werden? Oder gilt hier ein striktes Verbot?
Ja, hier darf noch maximal bis in Höhe der Abfuhr gedüngt werden. Fachlich sinnvoll wäre es jedoch, soweit wie möglich auf eine Phosphatdüngung zu verzichten.

Hat Schwefeldünger Sperrfristen?
Reine Schwefeldüngung unterliegt keiner Sperrfrist, wobei je nach Schwefelform auch eine Auswaschungsgefahr gegeben sein kann.

Sind die Bedarfswerte bundeseinheitlich?
JA!

Gibt es spezielle Ertragsniveau-Tabellen für Ökobetriebe?
Nein!

Zur Ertragsdifferenz: Werden immer nur die Fünfer- bzw. 10er-Schritte angerechnet oder auch z .B. 2,5 t/ha mehr Raps entspricht 5 kg mehr N?
Das regelt jedes Bundesland unterschiedlich!

Wie sind Zwischenfruchtmischungen zu betrachten, die Leguminosen beinhalten?
Aus praktischer Sicht sollte der dominierende Mischungspartner entscheidend sein für den Faktor der Nachlieferung!

Besteht die Möglichkeit, längerfristig solche individuellen Berechnungstabellen regierungsbezirksübergreifend zu vereinheitlichen? Die DÜV ist es ja auch!
Die Berechnungstabellen sind ja einheitlich! Nur die Programme sind unterschiedlich, führen aber zum gleichen Ergebnis. Leider strickt hier jedes Bundesland seine eigenen Lösungen.

Nmin-Abschlag wird wie abgeleitet? Welche Bodentiefe? Bis 30, bis 60, oder??
Das hängt von der Kultur ab! Die Probenahmetiefe ergibt sich aus einer Tabelle in der DüV und kann dort kulturartspezifisch nachgeschlagen werden. Bei den gängigen Ackerkulturen gehen wir grundsätzlich von 0 bis 90 cm aus.

Warum steht in der Tabelle neue DüV beim Humus >4,5%? Das sind doch 4%.
4 % sind richtig!!

Ab wann sind Nmin-Werte (Durchschnittswerte) abrufbar? Wo? In BWagrar?
Die Zahlen der NID-Messungen der NID-Messungen werden in der Regel ab KW8 veröffentlich in BWagrar, print und online, und beim LTZ.
Es müssen genug Referenzproben im System sein, damit eine Veröffentlichung erfolgen kann.

Wo bekomme ich die Nährstoffgehalte von organischen Düngern her? Zuverlässig.
Die Faustzahlen sind nur ein Anhaltspunkt. Im Zweifel hilft nur eine eigene Labor-Untersuchung.

Zum Thema Herbstdüngung: Ist der Berechnungsnachweis dokumentationspflichtig? Das wurde teilweise in Vorträgen gesagt.
Das ist auch der Fall. Für die Herbstdüngung muss vorher eine (vereinfachte) Bedarfsermittlung erfolgen. Leider ist die Vorgehensweise in jedem Bundesland verschieden. Dass etwas gemacht werden muss, steht aber außer Frage. Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost war hiervon aber zumindest im vergangenen Herbst ausgenommen.

Wie ist es bei Anbau von Leguminosen?
Gemüse-Leguminosen haben in aller Regel einen Düngebedarf. Hier muss eine Bedarfsermittlung nach bekanntem Schema erfolgen. Dafür liegen auch Werte vor.
Bei Futter- Leguminosen gibt es nicht immer einen N-Bedarfswert. Hier ist dann keine N-Düngung vorzusehen.

Habe noch eine Frage zu org. Dünger: Zählt da auch Putzabfall dazu, wie Salat- oder Kohlblätter?
Grundsätzlich würde ich dies mit „ja“ beantworten. Muss in der Düngebilanz aufgeführt werden.

Wie wird der Zukauf von mineralischem Dünger für Wasserschutzgebiete Zone 2 (hier darf kein organischer Dünger ausgebracht werden) in der Gesamtbilanz berücksichtigt? Dieser Zukauf erhöht ja unnötigerweise die Gesamtzufuhr.
Natürlich ist der mineralische Dünger voll zu berücksichtigen. Auf den Flächen, die auf diese Weise mineralisch gedüngt werden, erfolgt ja auch kein Wirtschaftsdüngereinsatz. Dieser bleibt also auf den anderen Flächen des Betriebes. Der Argumentation folgend müsste man allenfalls den Mineraldünger UND die Flächen aus der Betrachtung ausklammern. Aber das geht so nicht.

In der Berechnung für BW muss die Durchwurzelungstiefe angegeben werden. wie tief ist realistisch?
Nach fest vorgeschriebenem Schema (je nach Kultur!) … Siehe Tabelle Bundesverordnung.

Wie dokumentiert man, dass weniger als 50 kg pro ha gedüngt werden? Gibt es einen Vordruck?
Das muss nicht dokumentiert werden, aber über den insgesamt im Betrieb vorhandenen Dünger irgendwie rechnerisch nachzuprüfen sein.

Kann man Schläge nur unter 1ha zusammenfassen oder auch größere?
Auch größere, wenn sie die gleiche Historie haben (Organische Düngung im Vorjahr, Vorfrucht, Bodenart…).
Unter ein ha können Flächen auch zusammengefasst werden, die unterschiedliche Kulturen haben – macht aber fachlich gar keinen Sinn!

Wie funktioniert die Aufzeichnung bei einem Gemüsebaubetrieb mit vielen verschiedenen Kulturen? Muss für jede einzelne Kultur eine Berechnung gemacht werden?
Generell ja. Es sei denn, die Flächen sind unter ein ha. Dann kann auch eine gemeinsame Rechnung unter dem „Namen“ einer der angebauten Kulturen erfolgen.

Wie oft sollte man beim Biogas-Düngerlieferant die Werte abfragen? Jährlich oder längerfristig?
Aus fachlicher Sicht ca. 2 mal jährlich. Aber es gibt hierzu keine konkreteren Vorgaben, die rechtsverbindlich wären.

Muss die Plausibilisierung auch für Pferdebetriebe erstellt werden? In der Unterlage steht nur Wiederkäuer.
Nein.

Wie können Flächen zusammengelegt werden? WW nach ZR, WW nach Raps, SG nach WW, WR nach SG, ZR nach SG, kann dies dann so für gesamte Fläche zusammengelegt werden ? Es würden sich also "nur" 5 Arten von zusammengelegten Flächen ergeben?
Korrekt! Wenn auf den Flächen im Vorjahr jeweils gleich organisch gedüngt wurde. Und für Phosphat geht das nur, wenn die Versorgungsstufe identisch ist und die Fruchtfolge über drei Jahre gleich ist.

Kann ich, wenn ich Zwischenfrüchte säe, mehr düngen? Kommt der Bedarf obendrauf?
Nein! Die Düngung der Zwischenfrucht belastet die Bilanz, zumindest dann, wenn die Zwischenfrucht nicht geerntet wird, sondern Gründünger ist. Ein höherer Bedarf und damit die Möglichkeit, mehr zu düngen, entsteht nur, wenn es sich um eine Zwischenfrucht mit Herbst-/Frühjahresnutzung handelt, zum Beispiel Kleegras mit Nutzung vor Mais.

Wenn in einem jahr ein großer Ertragsausfall durch Frost oder Hagel entstanden ist, wie läuft dann die dreijährige Durchschnittsberechnung?
Der Schaden sollte dokumentiert sein (Versicherung / Schadensschätzung)…dann ist es legitim, den Schaden auf den tatsächlichen Ertrag drauf zu rechnen.  

Was sind Gewässer?
Gewässer sind permanent oder periodisch Wasser führende Gräben. Ein Graben gilt nur dann nicht als Gewässer, wenn an seiner Sohle keine gewässertypischen Pflanzen wachsen, sondern ausschließlich „Land-Pflanzen“.

Sind die Gesetze in anderen EU Ländern ähnlich?
Nein, jedes EU Land hat seine eigene Gesetzgebung. Entscheidend ist das Einhalten der Nitratrichtlinie.

Dürfen Gärreste aus Biogasanlagen dann noch im Februar-März auf Winterweizenflächen ausgebracht werden?
Auf jeden Fall, hier besteht im Frühjahr ein Bedarf. Es ist aber zu beachten, dass die Fläche bei Ausbringung nicht wassergesättigt sein darf. Bei Frost darf nur maximal nach 30/60er Regelung gedüngt werden und auch nur, wenn ein Abschwemmen nicht zu befürchten ist und der Boden tagsüber oberflächig auftaut.

Stoffstrombilanz nr.3 Wirtschaftsdünger! Zählt dazu auch Gärrestaufnahme von einer Biogasanlage?
JA!

Bei der Nährstoffbilanz wird der Entzug mit dem tatsächlich ausgebrachten N verglichen. Wenn ich mich an die Bedarfsberechnung halte und aufgrund der Abzüge - N-min und Nachlieferung des Bodens - weniger dünge als der Entzug, muss ich automatisch bei der Nährstoffbilanz ins Minus rutschen. Wieso kann ich bei der Nährstoffbilanz dann einen Überschuss von bis zu 50 kg N haben?
Das liegt daran, dass organische Dünger bei der Ausbringung nur mit ihrer Mindestwirksamkeit berücksichtigt werden müssen; im Nährstoffvergleich aber mit dem Gesamtnährstoff abzlg. Ausbringungsverluste einfließen.
Zudem sind die Berechungsgrundlagen in der DBE leider nicht auf den Nährstoffvegleich abgestimmt, sodass es oft zu Abweichungen kommt. Außerdem ist die Herbstdüngung im Nährstoffvergleich voll enthalten, aber in der DBE wird sie nur mit 10% abgezogen.

Wie müssen Gülletransportwagen ausgestattet sein? Ab wann und welche Ausbringungstechnik ist erforderlich?
Ab 2020 auf bestelltem Acker nur noch bodennah. Ab 2025 auch auf Grünland.

Wie wird die Ausbringung von Pferdemist bewertet in Bezug auf die Nährstoffbilanz?
In der Nährstoffbilanz ist der Mist abzgl. Lagerungs- und Ausbringungsverluste voll enthalten.

Welche Toleranzgrenze gilt zwischen Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanz, z.B.bei Stickstoff?
Das ist derzeit noch Bestandteil der Vehandlungen rund um die Vollzugshinweise. Daher kann man heute noch nicht sagen, wie streng das ausgelegt wird. 

Gibt es eine Höchstgrenze der organischen Düngung im Frühjahr pro Gabe?
Zunächst darf natürlich der Düngebedarf der Kultur nicht überschritten werden. Im zeitigen Frühjahr kann Frost eine Grenze darstellen. Hier gibt es starke Mengenbegrenzungen und Restriktionen. (Siehe weiter oben).

Wie ist bei Grünroggen und Maiszweitfrucht zu rechnen?
Grünroggen mit Futter-Nutzung im Frühjahr? Dann muss für beide Kulturen eine Bedarfsermittlung erfolgen. Für die Berechnung zu Mais ist dann eine eigene Nmin-Untersuchung erforderlich, falls vom Land keine Referenz Nmin-Werte für die Kultur „Mais nach Grünroggen“ bereitgestellt werden.

Was passiert, wenn bei der Grundbodenuntersuchung, wenn nur Gehaltklasse A oder B sind? Kann man dann mehr düngen?
Man darf dann grundsätzlich mehr düngen. Allerdings bleibt die Restriktion im Nährstoffvergleich – maximal 10 kg P2O5- Überhang im Schnitt von 6 Jahren.

Wie muss zum Beispiel bei Stroh-Einkauf von Dritten ab Feld und Strohverkauf an Dritte die Stoffstrombilanz verbucht werden?
Die Mengen sollten zumindest rechnerisch überschlägig dokumentiert werden. Wir gehen davon aus, dass in der Praxis der Strohertrag zwischen 70 und 80% des Kornertrages beträgt in dt. Ob das für alle Regionen so zutrifft, müssten Sie prüfen.

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