Hopfen: Reglone verboten
Der Wirkstoff Deiguat hinterlässt in Hopfen Rückstände, die in vielen Fällen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiben. Die Ernte darf nach Einsatz von Reglone nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
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Neue Ergebnisse zeigen, dass der geltende Rückstandshöchstgehalt von Deiquat in Hopfen (0,01 mg/kg bei sachgerechter Anwendung) nicht in allen Fällen eingehalten werden kann. Damit ist die Verkehrsfähigkeit des Ernteguts nicht gewährleistet.
Zulassung ruht
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 21. Februar 2018 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat (Reglone, Reglor, Dessix, Bleran, REGLEX, Mission, Mission 200 SL, Profi Deiquat Super und alle Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels mit diesem Wirkstoff) das Ruhen der Zulassung in Hopfen angeordnet. Die Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig!







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