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Pflanzenschutz aktuell

Hier darf kein Chloridazon drauf

Bald stehen die ersten Nachauflaufbehandlungen gegen keimende Unkräuter und Ungräser an. Doch Vorsicht: Mittel mit dem Wirkstoff Chloridazon dürfen nicht in Wasserschutzgebieten und nicht auf sandigen Böden eingesetzt werden - dazu haben sich Landwirte freiwillig verpflichtet.
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Sandböden: Hier sollte kein Mittel mit dem Wirkstoff Chloridazon zum Einsatz kommen, da Rückstände des Mittels ins Grundwasser gelangen können.
Sandböden: Hier sollte kein Mittel mit dem Wirkstoff Chloridazon zum Einsatz kommen, da Rückstände des Mittels ins Grundwasser gelangen können.Pixabay.com
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Bald stehen die ersten Nachauflaufbehandlungen gegen keimende Unkräuter und Ungräser an. Die Behandlungen müssen am Unkrautbesatz ausgerichtet werden. Geeignete Mittel und Spritzfolgen sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ in den Tabellen 28 und 29 auf den Seiten 33 und 34 zusammengestellt.

 

Abbauprodukte gelangen ins Grundwasser

 

Wegen des Eintrages von Abbauprodukten des Wirkstoffes Chloridazon ins Grundwasser wird die Anwendung von Mitteln mit diesem Wirkstoff (Betoxon 65 WDG, Pyroquin Ultra, Rebell Ultra und Terlin DF) nicht mehr empfohlen. In Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) sollte der freiwillige Verzicht zum Schutz des Grundwassers unbedingt eingehalten werden.

 

Verbot steht im Raum

 

Leider wurde auch im vergangenen Jahr die Vereinbarung nicht von allen Landwirten eingehalten. Wenn die hohe Belastung des Grundwassers anhält oder sogar zunimmt, muss, wie im Wasserschutzgebiet Killingsäcker, befindlich in den Gemarkungen Öhringen-Büttelbronn, Öhringen Schwöllbronn und Zweiflingen-Westernbach, mit einem Verbot des Wirkstoffes Chloridazon in weiteren Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen gerechnet werden (NG301-1).

 

EUF-Untersuchung zeigt Anwendungsgebiete

 

Aufgrund der Anwendungsbestimmung NG415 ist auf allen sandigen Böden (weniger als 17 % Ton und weniger als 50 % Schluff) die Anwendung von Chloridazon verboten. Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17 % Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff. Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben.

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