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Pflanzenschutzmittel-Anwendung

Besserer Schutz von Arbeitern

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird es künftig neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten geben. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.
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Nach der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln soll künftig strenger geregelt werden, mit welcher Schutzausrüstung Arbeiter nachfolgende Tätigkeiten durchführen können.
Nach der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln soll künftig strenger geregelt werden, mit welcher Schutzausrüstung Arbeiter nachfolgende Tätigkeiten durchführen können. Werner-Gnann
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Grundlage für den verbesserten Schutz der Mitarbeiter ist ein neues, EU-weit harmonisiertes Expositionsmodell der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das das Ergebnis einer Anpassung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für verschiedene Kulturen enthält. Hierdurch sollen Arbeiter im Einzelfall noch besser vor zu hohen Expositionen geschützt werden.
 

Vorgaben für die Art der Schutzausrüstung

Generell gilt, dass die behandelten Flächen nach Spritz- oder Sprühanwendungen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden dürfen. Ergibt die Risikobewertung im Zulassungsverfahren, dass der direkte Kontakt zu behandelten Pflanzen auch nach dem Abtrocknen ein unvertretbares gesundheitliches Risiko darstellt, sind besondere Anwendungsbestimmungen oder Auflagen zu erfüllen. Diese betreffen unter anderem die Art der Schutzausrüstung, für welche Kulturgruppe die Kulturausrüstung gilt und wie lange diese nach dem Abtrocknen zu tragen ist.

Die Vergabe der neuen Auflagen erfolgt ab sofort und sukzessive bei neu zugelassenen oder genehmigten Pflanzenschutzmitteln. Eine systematische Anpassung bestehender Zulassungen ist nicht vorgesehen.

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