Keine Neonikotinoide mehr im Freiland
Eine knappe Mehrheit der Mitgliedsstaaten hat sich dafür entschieden, dass die drei bienengefährlichen neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam künftig nur noch in Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut von Pflanzen, die im Gewächshaus angebaut werden, eingesetzt werden dürfen.
Die entsprechenden Pflanzen dürfen später nicht im Freien ausgepflanzt werden, sondern müssen bis zur Ernte bzw. Verwertung im Gewächshaus bleiben. Saatgutbehandlungen z.B. von Zucker- und Futterrüben sind in Zukunft nicht mehr möglich.
Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von 3 Monaten die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen beenden oder entsprechend den neuen Vorgaben ändern.
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