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Zulassung widerrufen

Insektizid Scatto darf nicht mehr in Mais angewendet werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 12. April 2018 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Scatto (Zulassungsnummer 008485-00) zur Anwendung an Mais widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

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Das Pflanzenschutzmittel Scatto enthält den Wirkstoff Deltamethrin. Die Anwendung zur Bekämpfung der adulten Käfer des westlichen Maiswurzelbohrers müsste in der Maisblüte erfolgen. Das Mittel Scatto ist jedoch seit Beginn der Zulassung am 9. Januar 2018 als bienengefährlich (B1) eingestuft, darf also generell nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Da ein effektiver Einsatz gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer mit dieser Einstufung zur Bienengefährlichkeit nicht möglich ist, wurde die Anwendung widerrufen.

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