Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bundesausschuss Obst und Gemüse

Unterstützung beim Risikomanagement

Unter dem Eindruck der starken Frostschäden aus dem Jahre 2017 mahnten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse (bog) bei ihrer Tagung Anfang Mai zügige Verbesserungen im Risikomanagement für die Betriebe an. Außerdem treibt den Sonderkulturbetrieben die immer stärker eingeschränkte Palette an Pflanzenschutzmitteln die Sorgenfalten auf die Stirn.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Jens Stechmann, forderte ein eigenverantwortlich gestärktes Risikomanagement des Berufsstands: „Zunächst sind natürlich unsere Betriebe selbst gefordert, hier entsprechend eigenverantwortlich betriebliche Risikovorsorge zu betreiben“, so Stechmann.

Im Mittelpunkt der Erörterungen stand die Qualitätssicherung für Obst und Gemüse. Die Mitglieder stellten fest, dass der QS-GAP-Leitfaden 4.0, der seit dem Jahresbeginn 2018 gültig ist, eine gelungene Überarbeitung darstellt. Die Mitglieder des bog regen allerdings an, dass für die folgenden Jahre es nunmehr für den Leitfaden QS-GAP einer längeren Konsolidierungsphase bedarf und für die Betriebe der Leitfaden mit Kontinuität und Stabilität in den nächsten Jahren beibehalten wird und im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen oder gesetzlich erforderliche Anpassungen vorgenommen werden. Dies würde zu einer weiteren Verbesserung der Akzeptanz des Qualitätssicherungssystems beitragen.
 

Insektizide und Glyphosat unter Beschuss

Beim Pflanzenschutz sehen die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse große Probleme auf sich zukommen. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Zulassung von Insektiziden, aber auch die aktuelle Diskussion um die weitere Anwendung von Glyphosat und die weitere anstehende Einschränkung von bestimmten Wirkstoffen der Gruppe der Neonicotinoide. Bei Radies und Rettich konnte die Anwendung des mit einem speziellen Pflanzenschutzmittel gebeizten Saatgutes bis zum 5. Juni verlängert werden. Zudem konnte die Einordnung der Rettich- und Radieschenblätter bei der Bemessung der Rückstandshöchstgehalte kurzfristig wieder abgeändert und bis zum 1. Januar 2022 der alte Rechtsstatus wiederhergestellt werden. Damit besteht für Rettich und Radis für das Anbaujahr 2018 sowohl für bestimmtes gebeiztes Saatgut als auch für die Rückstandsuntersuchungen Rechtssicherheit.
 

Drei-Monats-Zeitraum soll bleiben

Weiteres Thema war der Mindestlohn in Landwirtschaft und Gartenbau. Hier plädierten die Mitglieder des bog, dass die bisherige Ausweitung der geringfügigen kurzfristigen Beschäftigung auf drei Monate beziehungsweise 70 Tage über 2018 hinaus beizubehalten ist. Darüber hinaus erneuerten die Mitglieder des bog ihre Forderung nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten, insbesondere während der Erntezeiten.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.