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Pflanzenschutz aktuell

Weg mit dem Kreuzkraut

Vielerorts sieht man das Jakobskreuzkraut blühen. Wie wird man die Pflanze los, wenn sogar Anfassen giftig ist?
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Gelb blüht das Jakobskreuzkraut. Die giftige Pflanze ist aber leicht zu verwechseln.
Gelb blüht das Jakobskreuzkraut. Die giftige Pflanze ist aber leicht zu verwechseln.Werner-Gnann
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Auf nicht genutzten oder wenig gepflegten Flächen entlang von Straßen, Wegrändern, Zäunen sowie auf schlecht gepflegten Wiesen und Weiden ist jetzt das gelb blühende Jakobskreuzkraut zu sehen. Alle Pflanzenteile sind im frischen und konservierten Zustand sehr giftig für Pferde und Kühe. Schafe und Ziegen sind weniger gefährdet.

Invasiv und leicht zu verwechseln

Das Jakobskreuzkraut kann sich durch überreichliche Samenbildung schnell ausbreiten. Wo es näher als 100 Meter von Wiesen oder Weiden entfernt wächst, besteht ein mittleres bis hohes Risiko des Einwanderns. Dort und auf dem Wirtschaftsgrünland sollten einzelne Pflanzen konsequent vor der Samenbildung mit der Wurzel ausgerissen oder ausgestochen und entsorgt werden.

Da der Kontakt mit der Pflanze Hautreizungen hervorrufen kann, ist empfindlichen Personen dabei das Tragen von Handschuhen zu empfehlen. Zu beachten ist die Verwechslungsmöglichkeit mit weiteren zurzeit gelb blühenden Pflanzen, wie z.B. Rainfarn, Johanniskraut und Wiesenpippau.

Auf Wirtschaftsgrünland sollten die entstehenden Lücken umgehend mit Gras nachgesät werden, damit es nicht zum Neuaustrieb von Samen des Jakobskreuzkrautes kommen kann.

Bei großen Problemen: Mähen oder chemisch bekämpfen

Bei stärkerem Befall kann man das Jakobskreuzkraut zurückdrängen, wenn wiederholt zweimal pro Jahr, jeweils wenn mehr als die Hälfte der Pflanzen erste offene Blüten haben, gemäht wird. Das anfallende Schnittgut darf nicht verfüttert werden.

Bei Massenauftreten auf Wiesen (nach dem letzten Schnitt) und Weiden kann ein Herbizideinsatz durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt des Rosettenstadiums, kurz bevor der Stängel geschoben wird, ist etwa mit dem Mittel Simplex ein guter Bekämpfungserfolg möglich.

Diese Auflagen gelten

Bei einem Einsatz dieses Mittels müssen aber viele Auflagen (z.B. bei der Verwendung von Gärresten, Gülle etc., siehe "Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2018“, Tabelle 39 auf Seite 42 bis 43 und Seite 44) beachtet werden.

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