Pflanzenschutzmittel gefahrlos transportieren
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Nach dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR) ist der Transport von Pflanzenschutzmitteln vom Händler zum eigenen landwirtschaftlichen Betrieb für den direkten Verbrauch von Gefahrgutvorschriften ausgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mittel noch am gleichen Tag ausgebracht werden.
Höchstmengen und 1000-Punkte-Regel greifen
Das Lagern der Pflanzenschutzmittel im Betrieb zählt nicht zum direkten Verbrauch. Für Transporte zu diesem Zweck gelten höchstzulässige Mengen oder die „1000-Punkte-Regel". Werden verschiedene Stoffe gemeinsam transportiert, so wird die Menge mit Berechnungsfaktoren (in der Regel eins oder drei, maximal 20 bzw. 50) multipliziert.
Informationen zu den Berechnungsfaktoren sind in den Produktlisten zu finden. Sie können auch beim Händler erfragt werden. Die Höchstmengen und die 1000 Punkte dürfen nicht überschritten werden. Bei einer Überschreitung müssen weitergehende Vorschriften eingehalten werden.
Das gilt unterhalb von 1000 Punkten
Für Transporte von Pflanzenschutzmitteln, die nicht die 1000 Punkte überschreiten, gelten folgende Anforderungen:
- Mindestens einen 2-kg-ABC-Feuerlöscher zur Bekämpfung eines Entstehungsbrands mitführen;
- Keine anderen Gefahrgüter (zum Beispiel Kraftstoff) mitbefördern;
- Beim Beladen kontrollieren, ob die Gebinde unbeschädigt und fest verschlossen sind;
- Ladung im Fahrzeug gut sichern (zum Beispiel mit Spanngurten).
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