Mindestabstände gelten
Dr. Peter Knuth vom Regierungspräsidium Tübungen gab auf dem 66. Pflanzenschutztag in Bad Buchau am 19. Februar 2019 Hinweise zum aktuellen Pflanzenschutzrecht. Ab dem 1. Januar 2019 ist der 5-m-Bereich ab Böschungsoberkante neben einem wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gewässer nicht mehr als Ackerland nutzbar.
Was als wasserwirtschaftlich bedeutsam gilt und ob Ihre Flächen betroffen sind, erfahren Sie hier: Daten- und Kartendienst der LUBW
Folgende Anwendungen sind dort unter anderem erlaubt:
- Grünland,
- standortgerechte Gehölzen,
- umbruchloser Erhalt von Blühstreifen.
Zum Anlegen und Managen der Blühstreifen ist keine intensive Bodenbearbeitung mehr erlaubt. Die maximale Bearbeitungstiefe geht bis zur Saattiefe, maximal 10 cm. Mulchsaatverfahren seien zu bevorzugen. Mehr dazu auf www.ltz-bw.de > Service.
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