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66. Pflanzenschutztag Baden-Württemberg

Mindestabstände gelten

Dr. Peter Knuth vom Regierungspräsidium Tübungen gab auf dem 66. Pflanzenschutztag in Bad Buchau am 19. Februar 2019 Hinweise zum aktuellen Pflanzenschutzrecht. Ab dem 1. Januar 2019 ist der 5-m-Bereich ab Böschungsoberkante neben einem wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gewässer nicht mehr als Ackerland nutzbar.

Was als wasserwirtschaftlich bedeutsam gilt und ob Ihre Flächen betroffen sind, erfahren Sie hier: Daten- und Kartendienst der LUBW

Folgende Anwendungen sind dort unter anderem erlaubt:

  • Grünland,
  • standortgerechte Gehölzen,
  • umbruchloser Erhalt von Blühstreifen.

Zum Anlegen und Managen der Blühstreifen ist keine intensive Bodenbearbeitung mehr erlaubt. Die maximale Bearbeitungstiefe geht bis zur Saattiefe, maximal 10 cm. Mulchsaatverfahren seien zu bevorzugen. Mehr dazu auf www.ltz-bw.de > Service.

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Nahe an Gewässern ist Ackerbau ab sofort nicht mehr möglich - der Einsatz als Grünland, etwa zum Weiden, ist aber weiterhin möglich.
Nahe an Gewässern ist Ackerbau ab sofort nicht mehr möglich - der Einsatz als Grünland, etwa zum Weiden, ist aber weiterhin möglich.D Mz / Pixabay.com
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