Alles wird teurer und komplizierter
Die EU-Öko-Verordnung, Stichpunkt "Inverkehrbringen von heterogenem Material“, sowie die EU-Pflanzengesundheits-VO und EU-Kontroll-VO sind zwei Punkte, die die Getreidesaatgutvermehrer teuer zu stehen kommen könnten. Darum ging es bei der Versammlung der Getreidesaatguterzeuger im Verband baden-württembergischer Saatguterzeuger (VbwS) 2019 am Agrarzentrum der BASF in Limburgerhof.
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In der EU-Öko-Verordnung ist vom Inverkehrbringen von "heterogenem Material" die Rede, darüber sprachen Dr. Peter Müller, Vorsitzender des VbwS und Hansjörg Mayer-Ullmann vom LTZ, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg. "Keiner hatte auf dem Schirm, dass es sich dabei um Saatgut handelt", so der Tenor. Das heißt, es darf keine Sorte und auch keine Mischung sein, es muss nur heterogen sein. Damit sei möglicherweise auch Tür und Tor geöffnet, dass fast alles verkauft werden könne, ohne Anmelde- und Zulassungsverfahren.
EU-Pflanzengesundheits-VO und EU-Kontroll-VO
Diese Verordnungen besagen, dass Saatgut wird pflanzenpasspflichtig wird. Hiermit wird die Konformität mit den gesundheitlichen Anforderungen bzgl. RNQP´s (geregelte Nicht-Quantäneschaderreger) bescheinigt. Bei zertifizierten Kategorien wird der Pflanzenpass Teil des Anerkennungsetikettes sein. Auch Standardsaatgut und Mischungen unterliegen der Pflanzenpasspflicht, so Mayer-Ullmann. Das hat eine Folgen, zum Beispiel Registrierung (Unternehmensregister, Registriernummer), Kontrollen der Unternehmer, Pflanzen/Samen, Import, Export, lückenlose Rückverfolgbarkeit. Die zuständige Behörde muss akkreditiert/auditiert sein und ein Qualitätsmanagementsystem haben. Das überschreite Kapazitätsgrenzen, die Ämter seien jetzt schon am Limit.
Erhöhter Aufwand ohne erkennbaren Nutzen
Vieles sein sehr unklar und riesig bürokratisch. Keiner habe zunächst bemerkt, dass die Verordnungen auch das Saatgut betreffen. Auf alle Fälle bedeute das einen stark erhöhten bürokratischen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen. Und stark erhöhte Kosten.
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