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Pflanzenschutz im Raps

Zum Schutz der Bestäuber

Das Julius Kühn-Institut hat festgestellt, dass Tankmischungen von Biscaya mit Azolfungiziden bienengefährlich sein können. Aus diesem Grund wurde vom BVL für Biscaya im vergangenen Jahr die neue Auflage NB6613 bekanntgegeben.
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Auch Hummeln sind effiziente Bestäuber und müssen beim Pflanzenschutz im Raps berücksichtigt werden.
Auch Hummeln sind effiziente Bestäuber und müssen beim Pflanzenschutz im Raps berücksichtigt werden.Ralph/Pixabay.com
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Bestimmung NB6613

Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Azolfungizide) angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt. Die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung ist zu beachten.

Dies bedeutet, alle Tankmischungen von Biscaya mit Azolfungiziden haben nun eine B1-Auflage und dürfen nicht mehr in blühenden Rapsfeldern eingesetzt werden. Eine Ausnahme sind die drei zur Rapskrebsbekämpfung zugelassenen Pflanzenschutzmittel Propulse, Proline und Curbatur mit dem Wirkstoff Prothioconazol. Diese Azolfungizide haben auf der Gebrauchsanleitung seit letztem Jahr den Hinweis NB6645 stehen:

Bestimmung NB6645

Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide (Biscaya) an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.

Nur diese Tankmischungen sind daher als bienenungefährlich eingestuft und dürfen auf blühende Bestände auch während dem Bienenflug gespritzt werden (entspricht einer B4-Auflage). Ansonsten muss bei Tankmischungen von Pyrethroiden mit Azolfungiziden zur gleichzeitigen Rapskrebsbekämfung generell darauf geachtet werden, dass sich bei den bei Soloanwendung als bienenungefährlich (B4) eingestuften Mitteln (z.B. Karate Zeon, Kaiso Sorbie, Hunter, Lambda WG und Sparviero) die Bienenschutzauflage ändert und diese Tankmischungen nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden dürfen (B2-Auflage).

Bienen beenden ihre Aktivität im Raps gegen 19:00 Uhr und verlassen die Felder. Es verbleibt also für den Einsatz von B2-Mitteln eine Zeitspanne von ca. 4 Stunden. Der Spritzbelag muss bis zum nächsten Morgen angetrocknet sein.

Vorsicht bei Tankmischungen und Netzmitteln

Unbedingt zu beachten ist auch, dass Mospilan SG bzw. Danjiri bei Soloanwendung als bienenungefährlich eingestuft sind, in Tankmischungen mit Azolfungiziden in blühenden Beständen aber nicht eingesetzt werden dürfen, auch nicht nach dem täglichen Bienenflug (entspricht einer B1-Auflage).

Zudem muss beachtet werden, dass Mospilan SG und Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln angewendet werden darf. Nachdem in mehreren Bundesländern nach der Anwendung dieser Mittel in zusammen mit Netzmitteln Überschreitungen des Rückstands-höchstgehaltes von Acetamprid im Honig festgestellt wurden, hat das BVL die Auflage VV553 „Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln“ für diese beiden Insektizide vergeben.

Andere Bestäuber bewahren

Blühende Rapsbestände werden nicht allein nur von Bienen aufgesucht, sondern auch von vielen anderen Bestäuberinsekten. Darum sollten alle Insektizidanwendungen während der Blüte entweder vermieden oder generell auf die Abendstunden gelegt werden. Vom BVL wurde aus diesem Grunde allen als B 4 eingestuften Insektiziden zusätzlich die Auflage NN 410 erteilt.

Diese Auflage bedeutet, dass die Mittel als schädigend für Bestäuberinsekten eingestuft werden und nach Möglichkeit die Anwendung in die Blüte vermieden werden oder insbesondere zum Schutz der Wildbienen in den Abendstunden erfolgen sollte.

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