Zulassung von Novodor FC widerrufen
Die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis endet am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von Novodor FC zu diesem Termin widerrufen.
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
- Veröffentlicht am







Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.